svitske visti Brexit EU Velika Britanija zastave
Reuters/Simon Dawson
Reuters/Simon Dawson
Politik

Trotz EU-Austritts: Briten wahlberechtigt

Der Brexit sorgt bei den Vorarlberger Gemeindewahlen für ein besonderes Kuriosum: Die in Vorarlberg lebenden Briten dürfen wählen – obwohl sie nicht mehr die Unionsbürgerschaft besitzen.

Mit dem 31. Jänner 2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgeschieden, Britinnen und Briten sind damit keine EU-Bürger mehr. Das betrifft auch 354 in Vorarlberg lebende Briten. Diese können aber trotzdem bei den Wahlen im März noch einmal ihre Stimme abgeben, erklärte Gernot Längle, Leiter der Landeswahlbehörde.

Denn wie in anderen Wahlgesetzen kommt es auch im Vorarlberger Gemeindewahlgesetz auf den Stichtag an. Und der war für die bevorstehenden Gemeindewahlen (am 15. März) der 30. Dezember 2019. Wer also am 30. Dezember in Vorarlberg wahlberechtigter EU-Bürger war, darf wählen – egal, wie die Situation am Tag der Wahl ist.

EU-Bürger haben aktives und passives Wahlrecht

EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind hierzulande grundsätzlich bei Gemeinderatswahlen sowie bei Europawahlen wahlberechtigt (aktives Wahlrecht). Sie haben bei diesen Wahlen auch die Möglichkeit zu kandidieren (passives Wahlrecht). Nicht wahlberechtigt sind EU-Bürger bei Landtags- und Nationalratswahlen in Österreich.