Ein Polizeiauto steht hinter einem Absperrband vor einer Tankstelle.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Chronik

Tankstellen-Überfall: Sechs Jahre Haft

Fast genau zwei Monate nach einem Tankstellen-Überfall in Dornbirn ist ein 51-jähriger Mann zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der einschlägig Vorbestrafte hatte die Kassierin mit einem Messer bedroht und 1.400 Euro aus der Kasse gestohlen.

Der Mann zeigte sich vor Gericht geständig. Er habe sich in einer Ausnahmesituation befunden – das behinderte Kind seiner Lebensgefährtin musste operiert werden, ein Selbstbehalt von mehreren tausend Euro sei zu bezahlen gewesen. Die Situation habe ihn so bedrückt, dass er bereits morgens mit Schnaps begonnen und den ganzen Tag über getrunken habe, so der Angeklagte. Der Mann hat er ein schweres Alkoholproblem. Zudem ist er bereits zwölf Mal vorbestraft – wegen Körperverletzung und Betrugs.

Sechs Jahre Haft für Tankstellenraub

Fast genau zwei Monate nach einem Tankstellen-Überfall in Dornbirn ist ein 51-jähriger Mann zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der einschlägig Vorbestrafte hatte die Kassierin mit einem Messer bedroht und 1.400 Euro aus der Kasse gestohlen.

Angeklagter an Handschellen
ORF Vorarlberg
Der Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal

Als er abends in der Tankstelle in der Lustenauer Straße saß und die Kassierin beobachtete, wie sie die Kassenlade öffnete, habe es „Klick“ gemacht, und er habe mit vorgehaltenem Taschenmesser das Geld erbeutet. Der Mann flüchtete zunächst mit 1.400 Euro, wurde aber am nächsten Tag festgenommen, da er beim Raub keinerlei Maskierung getragen hatte und somit erkannt wurde.

Kaum mehr Erinnerungen an den Überfall

An den Überfall kann er sich gar nicht mehr richtig erinnern, weil er so betrunken war. Die Kassiererin hat nach der Tat psychologische Hilfe benötigt. Mittlerweile geht es ihr aber wieder gut – sagt sie beim Prozess.

Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren sah der Senat eine Strafe von sechs Jahren für den schweren Raub als gerechtfertigt. Der Kassierin wurden 500 Euro Teilschmerzengeld für die psychische Beeinträchtigung zugesprochen. Der Verurteilte erbat Bedenkzeit, der öffentliche Ankläger meldete bereits Berufung wegen zu niedriger Strafe an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.