Eine Drohne im Flug in Niederšsterreich
APA/Helmut Fohringer
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Technik

Neue Regeln für Drohnen-Piloten

In den vergangenen Jahren landen immer häufiger auch Drohnen unter dem Christbaum. Mit Juli kommenden Jahres tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, die auch Hobby-Piloten betrifft. Spielzeug-Drohnen unter 250 Gramm und ohne Kamera bleiben unregistriert.

Seit 2014 sind in Österreich Drohnen über 250 Gramm genehmigungspflichtig. Seither wurden mehr als 10.000 Anträge von der zuständigen Austro Control bewilligt, Schätzungen zufolge sind gar bis zu 100.000 unbemannte Fluggeräte in Österreich im Umlauf. Ab Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung. Dann entscheidet die Höhe des Risikos über Auflagen.

Drei verschiedene Kategorien

Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. In die erste Kategorie werden „rund 80 Prozent der in Österreich bereits bewilligten Drohnen fallen“, sagt Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm.

Unter 25 Kilo künftig Registrierung, Test und Nummer

Für diese Kategorie entfällt die bisherige Genehmigungspflicht, Nutzer müssen sich ab dem nächsten Sommer registrieren und einen Online-Test bei der Austro Control absolvieren. Dieser ist noch in Ausarbeitung und soll die Kompetenz des Piloten nachweisen. Nutzer erhalten dann eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohen vermerkt werden muss. „Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen“, erläutert Piber.

25 Euro soll die Registrierung künftig kosten. Sie muss auch für all jene Drohnen durchgeführt werden, die bereits in Österreich bewilligt sind. Ebenso muss vor der ersten Inbetriebnahme der Drohne ab Juli 2020 auch der Online-Test absolviert werden. Auch künftig muss – wie bereits schon jetzt vorgesehen – eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die maximale Flughöhe beträgt ab dem nächsten Jahr 120 Meter, aktuell sind es in Österreich noch 150 Meter.

Polizei NÖ testet Drohnen
ORF
Drohnen werden ab Juli in Risiko-Kategorien eingeteilt

„Spezifisch“ und „Zertifiziert“

Die zweite Kategorie ist „Spezifisch“. Hier liegt bereits ein mittleres Betriebsrisiko vor, die Drohnen können auch außerhalb einer Sichtverbindung mit dem Piloten bewertet werden. Der Betreiber muss für die Genehmigung eine Risikobewertung vorlegen. Als höchste Risiko-Kategorie gilt künftig „Zertifiziert“. Die Regeln dafür sind noch in Ausarbeitung, das Risiko hier sei ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt, erläuterte Piber.

Spielzeug-Drohnen weiterhin ohne Registrierung

Erhalten bleibt auch künftig die Drohnen-Kategorie Spielzeug. Unbemannte Luftfahrzeuge, die nur bis zu 250 Gramm wiegen, brauchen keine extra Registrierung – wenn sie über keine Kamera verfügen. Mit Aufnahmegerät müssen sie ab dem kommenden Sommer angemeldet werden. Die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter.

Hohe Strafen

Wer ohne Bewilligung in Österreich eine Drohne fliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet.