Mit Nichtraucher-Zonen in Lokalen hat alles begonnen – 25 Jahre und ein Volksbegehren später ist nun Schluss mit dem Rauchen in der Gastronomie. Barbesitzer und Nachtgastronomen haben bis zuletzt juristisch gegen das Verbot gekämpft, sind aber beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt – mehr dazu in Nachtgastronomie blitzt bei VfGH ab.
Rauchverbot tritt in Kraft
Mit der Idee für Nichtraucherzonen in Lokalen hat alles begonnen, mehr als 25 Jahre und ein Volksbegehren später ist ab Freitag wirklich Schluss mit Rauchen in der Gastronomie.
In Wien wird seit Mitternacht kontrolliert und gestraft, die Bundesländer dagegen haben angekündigt, in den ersten Monaten nur auf Anzeigen zu reagieren. „Wir werden sehen, was kommt,“ sagt Andrew Nussbaumer, Sprecher der Gastronomen in Vorarlberg.
Raucherräume
Raucherräume sind dennoch möglich, aber in diesen darf weder konsumiert noch serviert werden. Der Gast darf den Raucherraum also nicht mit dem Getränk betreten. Nussbaumer schätzt, dass viele Gastronomen diese Diskussion mit dem Gast nicht führen wollen und deshalb keine Raucherräume anbieten werden.
100 Euro Strafe für Gäste, 200 Euro für Wirte
Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden Gast und Wirt bestraft: Der Wirt zunächst in der Höhe von 200 Euro, der Gast zahlt beim ersten Verstoß 100 Euro. Im Wiederholungsfall kann die Strafe bis zu 10.000 Euro betragen und den Entzug der Gewerbebewilligung zur Folge haben. Österreich ist damit der 18. EU-Mitgliedsstaat, in dem das Rauchverbot gilt. Die Initiatoren des „Don’t smoke“-Volksbegehrens mit annähernd 900.000 Unterstützern und die heimischen Ärzte atmen auf.