„Keine Zeit“ – so lautete die Begründung für den Antrag einer Wahlkarte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. „Spaßbegründungen“ seien nicht zulässig, sagte der Leiter der Wahlbehörde des Landes, Gernot Längle. Im Gesetz sei auch ausdrücklich beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Wahlkarte beantragt werden könne: „Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder Aufenthalt im Ausland sind die drei Beispiele, die im Gesetz ausdrücklich angeführt sind.“
Nachbesserungen sind möglich
Anträge mit derart schlechten Begründungen wie eben „Keine Zeit“ kämen selten vor und sie könnten nachgebessert werden: „Es gibt die Möglichkeit, dass Antragsteller das über einen Verbesserungauftrag der Gemeinde klarstellen oder verbessern“, sagte Längle.
Mehr als 32.300 Wahlkarten ausgestellt
Für viele Wählerinnen und Wähler ist die Briefwahl eine gerngesehene Möglichkeit, um die Stimme abzugeben. Für die Landtagswahl sind bis jetzt mehr als 32.300 Wahlkarten ausgestellt worden.