Politik

Mehr Vorzugsstimmen bei der Landtagswahl

Am Sonntag wird in Vorarlberg ein neuer Landtag gewählt. Anders als bei der Nationalratswahl können bei dieser Wahl mehr Vorzugsstimmen vergeben werden. Waren es bei der Nationalratswahl drei, so sind es bei der Vorarlberg-Wahl fünf.

Der größte Unterschied zwischen Nationalrats- und Landtagswahl ist die Zahl der Vorzugsstimmen. Bei der Nationalratswahl am 29. September konnten maximal drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Bei der Landtagswahl am Sonntag können fünf Vorzugsstimmen vergeben werden.

Wichtig für die korrekte Zuweisung von Vorzugsstimmen ist dabei, dass diese nur an Kandidatinnen bzw. Kandidaten gehen dürfen, die der gewählten Wunschpartei angehören. Andernfalls sind diese Vorzugsstimmen ungültig. Weiters können einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten maximal zwei Vorzugsstimmen übertragen werden. Ein Streichen von Wahlwerbenden ist nicht möglich.

Haben Kandidatinnen bzw. Kandidaten genügend Vorzugsstimmen erhalten, überholen sie vor ihnen gereihte Wahlwerbende. Wie viel dafür notwendig sind, wird in Vorarlberg auf der Grundlage eines Wahlmodells berechnet, das sowohl die Listenreihung als auch die Anzahl der erreichten Vorzugsstimmen berücksichtigt. Daneben besteht bei Vorliegen ausreichender Vorzugsstimmen (24 Prozent der Parteistimmen) die Möglichkeit des Erhalts eines Vorzugsstimmenmandats. Alle Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel.