grüne Hänge, Berge im Hintergrund
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Umwelt

Naturschutzrat sieht ungleiches Match

Der Vorarlberger Naturschutzrat sieht in Vorarlberg einen Reformbedarf in Sachen Interessensabwägung bei Genehmigungsverfahren. Einer Studie zufolge gewinnt in Vorarlberg fast immer die Wirtschaft das Match gegen die Natur.

Studie der Uni Graz

Prof. Eva Schulev Steindl und Mag. Christoph Romirer (Universität Graz) erstellten die Studie im Auftrag des Naturschutzrates.

Wirtschaft gegen Naturschutz – dieses Match gewinnt meist die Wirtschaft. Das geht aus einer Studie hervor, die der Vorarlberger Naturschutzrat in Auftrag geben hat. Untersucht wurden 100 Bescheide der letzten zehn Jahre mit negativer naturschutzfachlicher Beurteilung. Dabei ging es um Radwege, Zufahrtsstraßen, Gewässerumlegungen oder Skigebietserweiterungen.

Laut Studie wurden 90 Prozent der Projekte – unter Auflagen – genehmigt. Eine nähere Begründung dafür, warum im Einzelfall der Naturschutz hinter die Projektinteressen zurücktreten musste, fehlt vielfach.

Die Studie schlägt vor, die Behörden im Gesetz dazu zu verpflichten, im Einzelfall für oder gegen ein Projekt sprechende Interessen deutlicher als bisher herauszuarbeiten. Auch sollten Genehmigungsbescheide künftig zwingend, d.h. auch wenn dem Projektantrag vollständig stattgegeben wird, begründet werden müssen. Um den Stellenwert des Naturschutzes zu erhöhen, könnte im Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden, dass die Behörde Vorbelastungen der Natur im Abwägungsprozess besonders zu berücksichtigen hat.

Weiters könnten – wie in Naturschutzgesetzen anderer Bundesländer – öffentliche Interessen, die den Naturschutz „aushebeln“ können, gesetzlich vorgegeben und damit zugleich beschränkt werden.

„Good practice“-Beispiele

Die damit verbundenen Abwägungsentscheidungen müssen transparent gemacht und nachvollziehbar begründet werden. Um die Behörden dahingehend stärker zu sensibilisieren, kann – wie die Studie aufzeigt – auf eine Reihe von „Good practice“-Beispielen für gelungene Interessenabwägungen aus dem Vorarlberger Naturschutzrecht zurückgegriffen werden. Diese Fälle können in zukünftigen Verfahren als eine Art Modell dienen.