Chronik

Jugendlichen belästigt: Vorarlberger in der Schweiz verurteilt

Ein 66-jähriger Vorarlberger ist am Montag am Kreisgericht Sankt Gallen (Schweiz) wegen einer „sexuellen Handlung an einem Kind“ verurteilt worden. Der Pensionist soll im Säntispark, einer großen Badeanstalt, einen 15-Jährigen im Whirlpool belästigt haben. Das berichtet das Schweizer Nachrichtenportal „20 Minuten.ch“.

Der Vorarlberger hat im Prozess erneut seine Unschuld beteuert. Laut Anklageschrift waren sich der 15-Jährige und der 66-jährige Angeklagte am Tag des Vorfalls im vergangenen September zunächst in der Sauna, später dann im Whirlpool begegnet.

Der Angeklagte soll den Jugendlichen zwischen die Beine gegriffen und sexuell belästigt haben. Der Angeklagte bestreitet das. Er sei mehrmals eingenickt; irgendwann habe er die Badehose des Jugendlichen an seiner Hand gespürt und sich mit „Sorry“ entschuldigt. Er habe den Pool verlassen und sei wenig später vom Jugendlichen mit Fußtritten sowie Schlägen attackiert und als Vergewaltiger bezeichnet worden.

Reinigungskräfte haben den 66-jährigen Vorarlberger vorübergehend festgehalten, ehe er die Flucht ergriff und per Autostopp nach Vorarlberg floh. Dort habe er sich mit seinem Anwalt in Verbindung gesetzt.

2.000 Euro Schmerzensgeld und bedingte Strafen

Nach Ansicht der Richterin sind die Aussagen des Jugendlichen glaubhaft. Der Vorarlberger habe sich hingegen in Widersprüche verstrickt. Sie verurteilt den Vorarlberger zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 800 Franken, beides auf zwei Jahre Bewährung.

Der Vorarlberger Pensionist hat auch eine Landesverweisung von fünf Jahren bekommen. Außerdem muss er die Gerichtskosten von 7.000 Franken, sowie 2.000 Franken Genugtuung zahlen. Das entspricht dem Schmerzensgeld. Das Opfer hatte 70.000 Franken gefordert. Das hat das Gericht als überhöht angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.