Das Landesgericht in Feldkirch
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Chronik

Mann soll Bub missbraucht haben: 15 Monate Haft

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 44-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs an einem unmündigen Buben, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verhängte 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt.

Der 44-jährige Türke hatte sich zwar nicht schuldig bekannt, wurde aber schuldig gesprochen. Für den Schöffensenat stand nach dem Beweisverfahren fest, dass er den damals erst sechsjährigen Buben seiner ehemaligen Lebensgefährtin intensiv am Penis berührt hatte, wenngleich oberhalb der Kleidung.

Zudem kam das Gericht zum Schluss, dass der 44-Jährige seine Ex-Partnerin oft geschlagen und verletzt habe. So habe er ihr etwa die Haare ausgerissen und Faustschläge ins Gesicht versetzt. Der Mann wurde war zwar vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen, aber für jede einzelne Köperverletzung verurteilt, darunter auch schwere. Seiner Ex-Lebensgefährtin und deren Sohn muss er jeweils 3.000 Euro zahlen. Der 44-Jährige nahm das Urteil an, da die Staatsanwältin aber keine Erklärung abgab, ist es noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter nicht geständig

Der 44-jährige Türke bekannte sich nicht schuldig. Er habe auch keine plausible Erklärung, warum er beschuldigt werde. Die Vorwürfe seien jedenfalls nach der Trennung von der Vorarlberger Freundin laut geworden, im Zuge der Trennung habe es einen Disput gegeben.

Was den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch am Buben der Lebensgefährtin betrifft, sagte er, er habe den Buben im Zuge einer Beschneidungszeremonie in der Türkei am Penis berührt – diverse Verwandte seien dabei zugegen gewesen. Der 44-Jährige wehrte sich gegen Vorwürfe seiner Ex-Partnerin, wonach er ein Alkoholproblem habe und im betrunkenen Zustand immer wieder aggressiv geworden sei.

Vermieterin belastete Angeklagten

Die Vermieterin des Paares, die im selben Haus gelebt hat, hatte den Mann immer wieder betrunken wahrgenommen – zum Teil sogar stark betrunken. Etwa an einem Neujahrstag, als man sie zuhilfe geholt hatte, weil der Mann seine Lebensgefährtin unmittelbar zuvor gewürgt habe. Es sei knapp gewesen, sagte die Zeugin. Sie habe den Mann dann angefahren, was ihm einfalle, eine Frau so zu behandeln.

Sie schilderte noch eine weitere Episode: Einmal habe ihre Mieterin an einem bewölkten Tag eine Sonnenbrille getragen. Als sie diese abgenommen habe, sei darunter ein blaues Auge zum Vorschein gekommen.

Zeugenaussagen per Video

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Zeugenaussagen des Buben und auch der Ex-Partnerin des Angeklagten wurden als Video vorgespielt.