Polizeiautos
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Chronik

Polizei: Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt

Unfälle mit Fahrerflucht haben sich zuletzt gehäuft. Im Schnitt flüchten laut ÖAMTC pro Jahr rund 2.000 Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder sogar getötet wurden. Die Polizei nimmt das Delikt daher sehr ernst.

Jeder Unfall ist eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Eine Entschuldigung, sich der Verantwortung zu entziehen, ist das für Peter Rüscher von der Verkehrsabteilung aber nicht – gerade auch bei Unfällen mit dem Fahrrad.

Unfälle mit Fahrerflucht häufen sich

Im Schnitt flüchten laut ÖAMTC pro Jahr etwa 2.000 Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder im schlimmsten Fall gar getötet wurden.

„Die Regelungen des Paragraf vier der Straßenverkehrsordnung – dass man sofort anhält, dass man Schaden vermeidet, dass man Hilfe leistet, dass man an der Feststellung des Sachverhalts mitwirkt – das trifft natürlich auch bei Radfahrunfällen zu.“ Für das Delikt der Fahrerflucht seien Strafen von über 2.000 Euro möglich, so Rüscher.

Gefährliche Zeit Mai bis September

Wird tatsächlich ein Verletzter im Stich gelassen, droht ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – abhängig von der Schwere der Verletzung. Abgesehen davon sei man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, ergänzt Rüscher.

Beim Fahrradfahren gilt es außerdem außerdem, eine Promillegrenze von 0,8 zu beachten – sonst macht man sich strafbar. Die meisten Fahrerflüchtigen sind zwischen 15 und 24 Jahre jung. Fahrerfluchtunfälle passieren hauptsächlich zwischen Mai und September.