Die Frauen, die in der Vergangenheit als Escortdamen tätig waren, hatten sich schnelles Geld erhofft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schmuckgegenstände im Wert von 29.000 Euro
Vor Gericht bezifferte der Fachhändler den Wert der gestohlenen Schmuckgegenstände mit 29.000 Euro. Dieser Betrag war für das Gericht allerdings nicht nachvollziehbar. Angeblich fehlen seit dem Überfall immer noch Gegenstände, die nicht bei den Täterinnen sichergestellt werden konnten. Somit ging der Schöffensenat im Zweifel von einem unbestimmten Wert in einer Höhe von über 10.000 Euro aus.
Geständnis vor Gericht
Die beiden Angeklagten legten ein Geständnis ab, was sich ebenso mildernd auswirkte wie ihre bisherige Unbescholtenheit. Als Erschwerungsgrund galt, dass die Frauen zu zweit auftraten. Der Verkäuferin, die seit dem Vorfall schlecht schläft und bei Kundenkontakt oft ein schlechtes Gefühl hat, wurden 1.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Überfall mit Schreckschusspistole im Frühling
Die beiden Frauen verübten den Überfall im vergangenen März. Die 19-Jährige zog im Juwelier-Geschäft in der Dornbirner Innenstadt eine Schreckschusswaffe, bedrohte damit die Verkäuferin und zwang sie, mit ihr in einen Nebenraum zu gehen. Dort musste die Verkäuferin den Tresor öffnen und den darin befindlichen Schmuck in einen mitgebrachten Beutel geben. Die 23-Jährige hielt sich währenddessen als angebliche Kundin ebenfalls im Geschäft auf. Ihre Hauptaufgabe war es festzustellen, ob sich weitere Personen in den Räumlichkeiten befanden.
Nach der Übergabe des Schmucks forderte die 19-Jährige ihre weiterhin als Kundin auftretende Komplizin auf, die Verkäuferin mit einem Panzerklebeband zu fesseln. Daraufhin nahm die 19-Jährige auch eine Handkasse an sich, sperrte die Verkäuferin und die 23-Jährige in dem Nebenraum ein und flüchtete aus dem Juwelier-Geschäft.
Detaillierte Täterbeschreibung überführte die Frauen
Während die 19-Jährige die Beute in der Nähe ihres geparkten Pkw in einem Gebüsch versteckte, gelang es den zwei Frauen, den Nebenraum durch eine Seitentüre zu verlassen. Sofort verständigte die Verkäuferin die Polizei, die umgehend eine Alarmfahndung veranlasste. Auf Basis der detaillierten Täterbeschreibung wurde die 19-Jährige schon wenige Minuten später von einer Polizeistreife angehalten. Sie ließ sich widerstandslos festnehmen. Dass die 23-Jährige ihre Komplizin war, stellte sich kurz darauf heraus.