Kellner serviert Tablett mit Kaffee
APA/HERBERT NEUBAUER
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Chronik

Arbeitsinspektorat zeigt drei Hotels an

Seit September 2018 gilt das neue Arbeitszeitgesetz in Österreich. Seither ist es erlaubt, bis zu 60 Stunden pro Woche zu arbeiten. Für drei Hoteliers im Montafon und auf dem Arlberg offenbar nicht genug: Sie ließen ihr Personal mehr als 90 Stunden arbeiten.

Bei einer Schwerpunktkontrolle des Arbeitsinspektorats wurden die drei Hotelbetriebe erwischt und angezeigt. Weil die Übertretungen so schwerwiegend waren, wurden die Betriebe bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Sie müssen mit Strafen zwischen 5.000 und 10.000 Euro rechnen.

Hoteliers argumentieren mit Personalnot

Insgesamt wurden 57 Hotels und Gastgewerbebetriebe kontrolliert. 23 hielten sich nicht an das neue Arbeitszeitgesetz, in sechs Betrieben musste das Personal ohne einen Ruhetag pro Woche durcharbeiten. Die betroffenen Hoteliers und Wirte gaben an, dass sie an Personalnot leiden und es anders nicht möglich war, die Arbeit zu bewältigen.

Gewerkschaft reagiert entsetzt

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft vida, die für die Beschäftigten im Tourismus zuständig ist, Reinhard Stemmer, zeigte sich vom Ausmaß der Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz schockiert. „Dass es schwarze Schafe gibt, war bekannt. Die Anzahl und das Ausmaß der nun vom Arbeitsinspektorat festgestellten Verstöße bildet aber eine neue Dimension und stellt den größten Skandal der letzten Jahre dar“, sagte Stemmer.

Das neue Arbeitszeitgesetz von ÖVP und FPÖ habe diese Missstände erst möglich gemacht. Nun gilt es laut Stemmer gegenzusteuern: „Es braucht eine Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes, härtere Strafe bei Verstößen und vor allem deutlich bessere Arbeitsbedingungen in der Tourismusbranche.“

Wirtschaftskammer will Anpassungen

„Die festgestellten massiven Überschreitungen weniger Betriebe sind natürlich nicht akzeptabel", distanziert sich auch Andrew Nussbaumer, stellvertretender Obmann der Sparte Tourismus bei der Wirtschaftskammer, vom Vorgehen der drei Vorarlberger Betriebe. Er wünscht sich aber eine Anpassung der Arbeitszeitregeln an die Bedürfnisse in der Tourismuswirtschaft. „Die Arbeit fällt dann an, wenn der Gast im Sommer und im Winter bei uns im Urlaub ist.“ Dass die Betriebe für diese Spitzenzeiten bis zu 20 Prozent mehr Personal gewinnen könnten, sei illusorisch.

Im Kollektivvertrag brauche es daher dringend Anpassungen – etwa zu den verschiedenen Durchrechnungszeiträumen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Tourismus. Es gehe dabei aber nicht um die Ausweitung der maximalen Wochenarbeitszeit, so Nussbaumer.