Seit 2005 können Eltern in Österreich ihre Pensionskontoteilgutschriften während der Kindererziehung bis zum 7. Lebensjahr des Kindes teilen. Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50 Prozent seiner Pensionskontoteilgutschrift an den erziehenden Elternteil übertragen.
Viele Frauen, die sich beim Fraueninformationszentrum femail über das Pensionssplitting informieren, würden sich letztendlich davor scheuen, mit ihrem Partner darüber zu reden, sagte femail-Geschäftsführerin Leah Putz-Erath. Zudem gebe es Gerüchte, dass es Nachteile geben würde. Das sei aber in der Mehrheit der Fälle nicht so.