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imaginando – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Flug-Reisen: die Rechte der Passagiere

Die Reisezeit bedeutet für Urlauber nicht immer nur Erholung. Kofferchaos an den Flughäfen, abgesagte Flüge und aktuelle Streiks bei den Airlines können viel Nerven kosten. Verloren gegangenes Geld kann zum Teil aber zurückgeholt werden.

Insgesamt sind am Mittwoch rund 1.000 Flüge aufgrund von Streiks gestrichen worden. Zudem stauen sich unzählige Koffer in den Hallen der Flughäfen, weil das Personal fehlt.

In Zürich, Friedrichshafen und München kommt es aber nur zu einzelnen Annullationen, die Wartezeiten sind im Durchschnitt eine halbe Stunde höher wie vorher. Man ist in der Region also relativ gut aufgestellt.

Wie viel Entschädigung kann man fordern?

Falls etwas einmal aber nicht klappen sollte, gibt es fixierte Regelungen. Die Rechte von Fluggästen und vor allem wie viel Entschädigung ihnen bei Verspätung oder Flugausfällen zusteht, hat die EU recht klar geregelt: Grundsätzlich haben Reisende die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen oder stark verspätet ist. Das gilt für Flüge unter 1.500 Kilometer, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe auf bis zu 600 Euro.

Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn Fluggäste rechtzeitig über Änderungen informiert oder angemessene Alternativen für die Reise angeboten werden. Die Fluglinien müssen für Übernachtungskosten aufkommen, wenn ein alternatives Flugangebot nicht am gleichen Tag angeboten werden kann. Das gilt auch für anfallende Kosten bei verpassten Anschlussflügen auf Grund von Verspätungen. Wichtig ist, dass es sich um eine durchgehende Buchung handelt.

Wird ein Flug jedoch früh genug – mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit – annulliert und das Flugunternehmen informiert nachweislich hierüber, entfällt laut Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf diese Ausgleichszahlung. Fluggäste haben aber stets die Wahl zwischen Ticketkostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung zum Endziel.

Maximal 1.300 Euro pro Koffer

Wenn ein Gepäcksstück verloren geht und nicht wiederbeschafft werden kann, steht Reisenden eine Entschädigung von maximal 1.300 Euro pro Kopf zu. Wirklich wertvolle Gegenstände sollten deshalb im Handgepäck transportiert werden.

Um Ansprüche auf Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck geltend zu machen, muss der Verlust oder die Beschädigung innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks.

Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung mit der Airline, können sich Betroffene an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) wenden, die den Fall dann kostenlos und provisionsfrei prüft.

Was passiert, wenn mein gebuchter Flug nicht stattfindet? Welche Kosten werden mir in welchem Fall ersetzt? Antworten auf diese Fragen findet man auf behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at

Sendungshinweis: „Vorarlberg heute“, 27. Juli 2022, 19.00 Uhr, ORF2V