Sendungshinweis:
4. Juni 2021
ORF Radio Vorarlberg
Vergangenes Jahr wurde vom Vorarlberger Landtag festgelegt, dass private Anwender nur noch die im Bio-Landbau erlaubten Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen. Damit fallen alle Pflanzenschutzmittel gegen Unkraut für private Anwender weg. Ausschließlich sachkundige Personen dürfen weiterhin Unkrautvernichter verwenden, sofern diese in Österreich für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind. Das sind z.B. Mittel auf Basis von Pelargonsäure, Essigsäure, Fettsäure (Finalsan), Maleinsäurehydrazid aber auch (noch) Glyphosat.
Alternativen zur chemischen Behandlung
Chemische Herbizide sind somit für Privatpersonen nicht mehr erlaubt. Es stehen dafür einige alternative Methoden zur Verfügung:
- Gepflasterte Flächen lassen sich mit Fugenbürsten aus Stahldraht reinigen. Aber Vorsicht, es könnten Schürfer am Belag entstehen.
- Eine weitere Maßnahme ist das Abflämmen, wobei die Pflanze nur einen kurzen Impuls von 60 – 70°C zum Absterben benötigen.
- Spezialgeräte zur Ausbringung von Heißwasser oder heißem Schaum wirken ebenfalls gut, da sie Blätter und oberflächliche Wurzeln schädigen. Hier gibt es mehrere Dienstleister im Land.
- Aus Pflasterflächen lässt sich das Unkraut auch gut mit einem Fadenmäher entfernen.
Unkrautvernichtung auf Kiesflächen
Hitze- und Heißwasserbehandlungen sind auch gut verwendbar, vor allem bei größeren Flächen. Fadenmäher scheiden im Kies aus, aber mit dem Rasenmäher kann man den Bewuchs kurzhalten. Im Kies ist die mechanische Bearbeitung mit einer Pendelhacke eine einfache, aber schweißtreibende Möglichkeit.
Hausmittel führen nicht zu dem gewünschten Erfolg
Die Anwendung von sogenannten „Hausmitteln“ wie Streusalz, Essig, Außenreiniger oder Moos- und Flechten-Killer ist laut Harald Rammel von der Landwirtschaftskammer Vorarlberg völliger Unfug. Diese Mittel seien für Mensch, Tier und Umwelt um ein Vielfaches umweltschädlicher als zugelassene und getestete Herbizide.