Ermittlungen gegen Bürgermeister Fröwis

Das Ermittlungsverfahren gegen FPÖ-Obmann Dieter Egger wegen des Verdach­tes der Verleumdung wurde eingestellt. Nun wird aber gegen den Bezauer Bür­germeister Georg Fröwis (ÖVP), der die Anzeige gegen Egger eingebracht hatte, ermittelt.

Egger war vergangenen November vom Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde angezeigt worden, an dem auch Fröwis persönlich beteiligt gewesen sein soll.

Der FPÖ-Landesparteichef soll den Bürgermeister von Bezau im Bregenzerwald Anfang Juli 2013 der Befangenheit und Bereicherung bezichtigt haben. Die Gemeinde hatte zuvor ein Grundstück samt einer Immobilie angekauft, das Haus hatte zu einem Teil auch Fröwis gehört. Nach eigenen Angaben hatte der Bürgermeister aufgrund dieser Konstellation nicht an der Abstimmung der Gemeindevertretung über den Ankauf der Liegenschaft teilgenommen. Egger war allerdings der Ansicht, Fröwis habe bei dem Geschäft seine eigenen Interessen bzw. jene von Verwandten in den Vordergrund gestellt. Fröwis zeigte Egger daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch an.

Bürgermeister Georg Fröwis

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Bürgermeister Fröwis

Verdacht eines Amtsdeliktes

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung mitteilte, habe sich der Anfangsverdacht gegen Egger nicht erhärtet. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Es sei davon auszugehen, dass Egger Fröwis nicht verleumdet habe. Allerdings bestehe aufgrund der Ermittlungsergebnisse ein Anfangsverdacht gegen den Bezauer Bürgermeister. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts eines Amtsdeliktes ermittelt.

Immunität aufgehoben

Im Zuge der Ermittlungen gegen den FPÖ-Landeschef hatte der Vorarlberger Landtag im Dezember des vergangenen Jahres die Immunität Eggers in einer geheimen Abstimmung aufgehoben. Egger selbst hatte die Vorwürfe gegen seine Person stets zurückgewiesen und behauptet, er sei fest davon überzeugt, nichts Unwahres gesagt zu haben.

Fröwis war wegen eines Urlaubsaufenthaltes im Ausland nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Sein Anwalt wollte keine Stellungnahme abgeben. Egger will, sobald er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schriftlich hat, eine Pressekonferenz dazu abhalten.

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