600 Anzeigen wegen Verletzung des Jugendgesetzes

In Vorarlberg sind im Vorjahr rund 600 Anzeigen wegen Übertretung des Jugendgesetzes verhängt worden. In rund einem Drittel der Fälle wurden dafür Geldstrafen auferlegt. Relativ selten gebe es Strafen gegen Unternehmer, die gegen das Jugendgesetz verstoßen.

Eine Vierzehnjährige raucht, ein Fünfzehnjähriger trinkt Alkohol, Sechzehnjährige sitzen um drei Uhr Nachts in einem Lokal - das alles seien Gründe für eine mögliche Anzeige nach dem Jugendgesetz, sagt der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.

Geldstrafen in Höhe von rund 35 Euro

Im Vorjahr gab es in Vorarlberg 330 Anzeigen gegen Jugendliche wegen verbotenen Alkohol- und Nikotinkonsums. In 250 Fällen waren die Jugendlichen zu spät unterwegs und überschritten damit die erlaubten Ausgehzeiten. In einem Drittel der angezeigten Fälle wurden Geldstrafen verhängt - im Schnitt rund 35 Euro.

Auf diese Geldstrafen würde Rauch gerne verzichten. Bei der letzten Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes habe die Kinder- und Jugendanwaltschaft vorgeschlagen, gänzlich auf Strafen zu verzichten, damit sei sie aber nicht durchgekommen, meint Rauch.

Gesetz: Geldstrafe als letztes Mittel

Seither sei jedoch im Gesetz verankert, dass die Geldstrafe das letzte Mittel der Bestrafung ist. Als erstes werden die Jugendlichen verwarnt, wenn das nichts nütze, müssen gemeinnützige Arbeiten verrichtet werden. Als weitere Möglichkeit, gerade bei Alkoholmissbrauch, werden Informations- und Beratungsgespräche angeboten.

Jugendliche und Eltern bevorzugen Geldstrafen

Viele Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten würden aber oft lieber die, aus ihrer Sicht, relativ geringe Geldstrafe bezahlen und damit auf Beratungsgespräche oder gemeinnützige Arbeiten verzichten.

Strafen gegen Unternehmer sind selten

Generell ziele das Jugendgesetz vernünftigerweise auf eine Verhaltensänderung ab, sagt Rauch. Unverständlich ist für den Kinder- und Jugendanwalt allerdings, dass es verhältnismäßig wenig Strafen gegen Unternehmer gibt, die gegen den Jugendschutz verstoßen.

Es bestehe hier ein Missverhältnis, meint Rauch. Lediglich 13 Unternehmer wurden bestraft, hier sei sicher noch Luft nach oben. Vor allem Unternehmer, die unerlaubt Alkohol an Jugendliche abgeben, sollten vermehrt zur Rechenschaft gezogen werden, sagt er.

Im Schnitt wurden die Gewerbetreibenden wegen verbotener Alkohol-Ausschank zu Geldstrafen von durchschnittlich 400 Euro verurteilt.

Rückgang von 20 Prozent im Vergleich zu 2012

Die knapp 600 angezeigten Übertretungen des Jugendgesetzes entsprechen laut dem Land Vorarlberg einem Rückgang von rund 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2012.

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