LR Bernhard unglücklich über Strafe für Fleisch

KHBG-Direktor Fleisch muss wegen Arbeitszeitüberschreitungen im LKH Bregenz 24.000 Euro zahlen, berichten die „VN“. Grundlage dafür ist eine Gesetzesänderung vor zwei Jahren, die nach Ansicht von Landesrat Christian Bernhard aufgearbeitet werden muss.

Nach einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat war im März bekannt geworden, dass die Ärzte im Landeskrankenhaus Bregenz oft mehr als die vorgegebenen 72 Wochenstunden leisten - mehr dazu in Spitalsärzte arbeiten zu viel: KHBG winkt Geldstrafe.

Dem Arbeitgeber wurde zudem vorgeworfen, der mehrfach getätigten Aufforderung zur Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitsgesetzes nie nachgekommen sein. Eine Anzeige gegen die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) ging in erster Instanz zu Ungunsten von Gerald Fleisch aus, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) am Montag ausführten. Als Geschäftsführer der KHBG haftet deren Direktor Gerald Fleisch persönlich - mehr dazu in Arbeitszeitüberschreitung: Fleisch haftet.

Fleisch legt Berufung ein

Nun hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch ein erstes Urteil gefällt, heißt es in dem Bericht der „VN“. Fleisch müsse eine Geldstrafe von rund 24.000 Euro zahlen. Er habe allerdings Berufung eingelegt, weil im BH-Bescheid noch „zu viele Fragen offen“ seien. Die Causa liegt nun beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS), so die „Vorarlberger Nachrichten“. Bis wann mit einem Urteil gerechnet werden kann, ist noch nicht klar.

Keine Geldstrafe für Krankenhaus Dornbirn

Im Gegensatz zu den Häusern der Krankenhausbetriebsgesellschaft wird das Dornbirner Krankenhaus von der Stadt, also einer Gebietskörperschaft, betrieben. Deshalb erhielt das Dornbirner Spital, wo es ebenfalls Arbeitszeitüberschreitungen gab, nur eine Aufsichtsbeschwerde und keine Geldstrafe. Laut Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) gibt es verschiedene Konstrukte von Betrieben für Krankenhäuser und somit unterschiedliche formale Voraussetzungen. In Dornbirn könne man die Nichteinhaltung der Arbeitszeiten nicht an einer Person festmachen.

Bernhard: Offene Punkte genau ansehen

Dass Geschäftsführer von ausgelagerten Bereichen persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, ist relativ neu - vor zwei Jahren gab es eine diesbezügliche Gesetzesänderung. Laut Bernhard macht es Sinn, sich offene Punkte genauer anzusehen - wie etwa die Verantwortung über die Dienstpläne - schließlich erstelle der Chef diese ja nicht persönlich. Es gebe auch noch andere Ebenen, die durchaus eine Verpflichtung hätten, sich hier entsprechend zu erhalten.

Das müsse man sich ordentlich anschauen und konkret Dinge herausarbeiten und nicht quasi auf den Chef dieser Anstalt nun einprügeln, so Bernhard.

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