Wirtschaftsexperten sehen Steuerhoheit positiv

In der Streitfrage, ob Bundesländer selbst Steuern einheben sollen, erhalten die Befürworter Unterstützung durch Wirtschaftsexperten. Ein Argument: Länder, die einen Teil ihrer Ausgaben eigenständig einnehmen, wirtschaften besser.

Die Möglichkeit, die Höhe einiger Steuern in den Ländern selbst zu bestimmen, sieht Assistenzprofessor Patrick Knörzer von der Universität Liechtenstein positiv. Um einen ruinösen Steuersenkungssettbewerb zu verhindern, sollte es aber auch Mindestgrenzen für die Steuern geben, fordern die Experten.

Laut Margit Schratzenstaller vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) würde die Steuerautonomie der Länder bewirken, dass diese besser wirtschaften.

Mehr Steuerautonomie für Gemeinden gefordert

Vorarlberg wäre durch seine geringen Schulden grundsätzlich in einer guten Position für die Steuerhoheit. Allerdings gehen die Experten noch einen Schritt weiter: Denn ihrer Meinung nach sollten auch die Gemeinden mehr Steuerautonomie bekommen. Noch sei der Spielraum der Gemeinden begrenzt - bei der Grundsteuer würden viele Kommunen bereits den höchst möglichen Steuersatz einheben. Die Höhe der Kommunalsteuer ist österreichweit ident. Hier könnten die Gemeinden zusätzliche Spielräume bekommen.

Verhindert werden muss laut den Experten aber, dass die insgesamt hohe Steuerbelastung in Österreich weiter steige.

Gesetzlich verankerte Schuldenbremsen

Länder und Gemeinden können in Österreich im internationalen Vergleich nur einen sehr kleinen Teil ihrer Einnahmen selbst einnehmen. In der Schweiz habe die Möglichkeit der Kantone, die Höhe vieler Steuern selbst festzulegen, lange zu einer Verstärkung der Unterschiede zwischen armen und reichen Teilen geführt - unter anderem durch die Abwanderung in Kantone mit niedriger Steuerbelastung. Dies habe dort auch zu höheren Grundstückspreisen geführt.

Viele Kantone hätten aber ihre Verschuldung mit gesetzlich verankerten Schuldenbremsen gut in den Griff bekommen, sagt Knörzer.

Schratzenstaller: „Zuschlagsrecht“ denkbar

Nicht sinnvoll sei es, die Einhebung von Einkommenssteuern oder der Mehrwertsteuer voll auf die Länder zu übertragen, sagt Schratzenstaller. Denkbar wäre auch zum Beispiel ein „Zuschlagsrecht“ für die Länder, also die Möglichkeit, auf einen bundesweit identen Steuersatz noch etwas zusätzlich zu packen.

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