Tödliche Messerstiche: Fünf Jahre Haft

Ein 20-jähriger Tiroler ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen der Tötung eines 17-jährigen Lustenauers zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 20-Jährige soll den jungen Vorarlberger nach einem Festival im Mai des vergangenen Jahres in Imst mit einem Messer getötet haben. Dafür wurde er wegen Mordes angeklagt, er selbst sprach vor Gericht aber von Notwehr. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten zwar mit sieben zu einer Stimme schuldig. Bei der Frage, ob es sich um Mord handelte, waren sie aber uneins: Vier der Geschwornen stimmten mit „Ja“, ebenfalls vier mit „Nein“. Bei einem solchen Gleichstand muss zugunsten des Angeklagten entschieden werden.

Prozess

APA/EXPA/Johann Groder

Der Angeklagte am Dienstag vor Gericht

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge wurde der junge Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er dem Vater des Verstorbenen Lustenauers Teilschmerzengeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Erschwerend wurde der Einsatz eines Klappmessers mit einer Klingenlänge von 7,5 Zentimeter gewertet, erleichternd wirkte sich die Unbescholtenheit des Angeklagten aus, sein Alter und die Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Bedenkzeit erbaten.

Rauferei nach Festival

Den tödlichen Messerstichen ist ein Streit vorausgegangen. Bei einem Openair-Festival in Imst sind früh am Morgen im Mai 2018 drei Vorarlberger mit vier Tirolern aneinander geraten. Alle waren alkoholisiert und hatten teilweise auch Drogen konsumiert.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass man den Konflikt mit einer Schlägerei lösen wollte - und zwar Mann gegen Mann, einer von jeder Gruppe. Dabei habe das spätere Opfer, ein Lehrling aus Lustenau, gegen seinen Kontrahenten klar gewonnen. Daraufhin hätten sich aber andere Jugendliche in den Kampf eingemischt und es sei eine große Rauferei entstanden, bei der ein Freund des Lustenauers dem Angeklagten ins Gesicht geschlagen habe.

Toter Messerstecherei Polizei

zeitungsfoto.at

Die Bluttat passierte in Imst

Als dann auch noch der Lustenauer selbst aggressiv auf den Angeklagten zugerannt sei, habe er Angst bekommen, so der Tiroler vor Gericht. Er habe ein Klappmesser aus seiner Tasche gezogen und zweimal zugestochen - wie genau, konnte er sich nicht mehr erinnern. Auch von den übrigen Jugendlichen wollte sich niemand an die Messerstiche erinnern können.

Zwei Stichverletzungen

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl gab es zwei Stichverletzungen: eine unterhalb der Hüfte und eine im Brustkorb. Letztere war die tödliche, sie traf das Herz des Opfers und verursachte einen raschen Blutverlust. Eine Stunde lang versuchte der sofort alarmierte Notarzt, das Leben des Lustenauers zu retten - am Ende ohne Erfolg.

Mordprozess nach Herzstich an Vorarlberger

Ein 20-jähriger Innsbrucker ist am Dienstag in Innsbruck unter Mordanklage gestanden. Ein 17-jähriger Vorarlberger war bei einer Attacke vor einem Jahr in Imst ums Leben gekommen.

Eine Gutachterin kam außerdem zum Schluss, dass beim Angeklagten keine psychiatrischen Erkrankungen vorliegen. Er sei somit zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.

Verteidiger: Kein Mord

Der Verteidiger des Angeklagten sprach von einem „an Tragik kaum zu überbietenden Ereignis“. Die tödlichen Messerstiche gegen das 17-jährige Opfer seien im Affekt passiert. Sein Mandant sei schockiert und fassungslos gewesen, als die Polizei ihm nach seiner Verhaftung mitgeteilt habe, dass der Vorarlberger gestorben sei.

Eine Schutzbehauptung, sagte die Staatsanwältin: Der Angriff sei nicht vom Opfer, sondern vom Angeklagten selbst ausgegangen. Durch einen wuchtigen Stich ins Herz des Lustenauers habe der Angeklagte zudem dessen Tod in Kauf genommen. Es handle sich also um Mord.

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