Immunität von Landesvolksanwalt vor dem Aus

Die Vorarlberger Landesregierung will die Immunität des Landesvolksanwaltes beschneiden. Dieser kann während seiner Funktionsperiode bisher nämlich nicht abgesetzt werden.

Mit einer Verfassungsänderung will die Regierung nun die Möglichkeit schaffen, den Volksanwalt zumindest beim Vorliegen einer schuldhaften Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Das würde in Folge seine Absetzung bewirken. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda sieht in dieser geplanten Änderung keinen Angriff gegen seine Person, sondern erklärt, dass diese Bestimmung in den meisten Ländern bereits üblich sei.

Landesvolksanwalt: Entschädigung für alle Opfer

Gerade erst am Dienstag hat Bachmayr-Heyda eine Ausweitung der Opferschutzstelle gefordert. So werden derzeit nur jene Menschen entschädigt, die in Pflegeheimen misshandelt worden sind. Jedoch gebe es auch viele Betroffene, die von Misshandlungen in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen oder Spitälern berichten. Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) weist die Kritik von Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda in Sachen Opferschutzstelle zurück. Eine Ausweitung der Zuständigkeit sei weder nötig noch beabsichtigt - mehr dazu in: Opferschutz: Keine Ausweitung geplant.