Wahlkarten: Land verstärkt Kontrollen

Die Landeswahlbehörde reagiert auf die vermeintlichen Sicherheitslücken bei der Beantragung von Wahlkarten mit verstärkten Kontrollen und rückwirkenden Prüfungen. Jene Journalisten, die die Lücken aufgedeckt haben, müssen mit einer Anzeige rechnen.

Wie NZZ.at und die „Salzburger Nachrichten“ am Montag berichteten, konnte man in Vorarlberg Wahlkarten online mit einer falschen Passnummer beantragen - mehr dazu in Zeitungen: Sicherheitslücke bei Wahlkarten. Das Problem liege darin, dass das System zur Wahlkartenbeantragung nicht mit dem Passregister verbunden ist, erklärt Gernot Längle, Leiter der Landeswahlbehörde. Daher müssten die Gemeindebediensteten alle Angaben händisch auf ihre Richtigkeit prüfen.

Das wird laut Längle ab jetzt in jedem einzelnen Fall getan. Zwar gebe es das System in rund 1.500 Gemeinden in Österreich, sei also kein Vorarlberg-spezifisches Thema, „aber vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir derzeit führen, werden die Gemeinden jeden Antrag bezüglich der Passnummern mit dem Passregister querprüfen.“ Und natürlich werde man die Anträge auch rückwirkend prüfen.

Längle: Sanktionen drohen

Längle geht davon aus, dass schon bisher keine Wahlkarte ohne genaue Identitätsprüfung an einen Antragssteller per eingeschriebenen Brief versendet worden ist. Falls doch, ließe sich dies durch die nun angeordnete rückwirkende Überprüfung der Daten nachvollziehen.

In diesem Fall drohten strafrechtliche Konsequenzen, so Längle. Stelle man fest, dass Wahlkarten missbräuchlich und vorsätzlich für andere Personen unter Angabe falscher Passnummer beantragt worden seien, „werden wir das entsprechend bei der Staatsanwaltschaft anzeigen“.

Längle geht nicht von Aufhebung aus

Der Mehraufwand für die schärferen Kontrollen wird laut Längle vermutlich auch zu Mehrkosten führen. Dafür aber, so vermutet Längle, werde diese nun geschlossene Sicherheitslücke keine Auswirkung auf die Wahl haben: „Was eine mögliche Aufhebung betrifft, so gehe ich davon aus, dass mit den getroffenen und noch zu setzenden Maßnahmen hier keinerlei Sorge zu bestehen hat.“

Ermittlungen gegen Journalisten

Indes ermittelt das Vorarlberger Landeskriminalamt gegen jene Journalisten, die aus Recherchegründen versucht haben, Wahlkarten mit falscher Passnummer zu beantragen. Das bestätigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. In den Befürchtungen, durch die Angabe einer falschen Identität gebe es eine weitere Sicherheitslücke, sehe er ein „Nullum“, wie er sagte.

Mehrere Journalisten hatten versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Passnummer anzugeben. Abgeschickt worden sei der Antrag allerdings nicht, bestätigte auch das Innenministerium. Dennoch werde in solchen Fälle das Landeskriminalamt automatisch aktiv, hieß es weiter. Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.

Grüne Kritik an Ermittlungen

Die Vorarlberger Grünen kritisieren die Ermittlungen des Vorarlberger Landeskriminalamts gegen die Journalisten. Sie hätten etwas aufgedeckt, und es sei kein Schaden entstanden, so Klubobmann Adi Gross. Er gehe davon aus, dass Innenminister Sobotka dafür sorgen werde, dass die Präsidentenwahl korrekt und ohne Anfechtungsgründe ablaufen werde.

Ministerium: Gemeinden zuständig

Das Innenministerium sagte am Dienstag gegenüber der APA, dass die jeweiligen Gemeinden für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahlkartenanträge zuständig sind. Dass man beim Antrag eine falsche Passnummer angeben könne, bestätigte der zuständige Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl. Ausgestellt werden dürfe eine Karte in einem solchen Fall aber nicht.

Die Gemeinden müssten diese Angaben prüfen, und zwar über die Zentrale Evidenz auf elektronischem Weg. Bei unrichtigen Daten dürfe keine Wahlkarte ausgestellt werden. Auch sei in jenem Fall, in dem ein Journalist des Onlineportals NZZ.at testweise mittels falscher Passnummer eine Wahlkarte bestellt hatte, seines Wissens nach keine ausgestellt worden, so Vogl. „Derzeit sind uns keine Fälle bekannt, wonach missbräuchlich eine Wahlkarte ausgestellt worden wäre.“

Rundschreiben an Gemeinden

Sofern die jeweilige Gemeinde die Überprüfung korrekt durchführt, könne es also zu keiner fehlerhaften Ausstellung einer Wahlkarte kommen. Zudem seien die Gemeinden in einem Rundschreiben nochmals auf diese Verantwortung hingewiesen worden.

Es gebe aber Grenzen der Überprüfbarkeit, räumte der Sektionschef ein: Sollte etwa jemand die Passnummer sowie sonstige Daten eines Wahlberechtigten kennen, dann könnte er elektronisch oder schriftlich eine Wahlkarte bestellen. „Da gibt es keine Handhabe.“ Allerdings bekomme man dann die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt, was eine weitere Hürde darstellt. Nur wenn man die Karte mittels elektronischer Signatur online bestellt, brauche man keinen weiteren Nachweis mehr und bekommt die Karte auf normalem Postweg zugesandt.

„Der reibungslose Ablauf von Wahlen ist selbstverständlich auch vom korrekten Verhalten der Behörden sowie aller Bürger abhängig. Einer gewissen kriminellen Energie kann man allerdings nicht immer vorbeugen“, sagte Vogl.

Ministerium bittet um Hinweise

Sollte jemand Hinweise auf nicht korrekte Vorgänge haben, kann man sich an das Innenministerium wenden: „Bei Bedenken im Zusammenhang mit Wahldokumenten steht jedem Bürger das BMI-Wahlservice zur Verfügung“, so Vogl, und zwar unter der Telefonnummer 0800 202220. „Jeder Fall wird selbstverständlich sofort bearbeitet. Von Selbsttests wird ausdrücklich abgeraten, auch weil diese strafrechtliche Konsequenzen haben können“, sagte der Sektionschef.