Zeitungen: Sicherheitslücke bei Wahlkarten

Einen Monat vor der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl sorgen Wahlkarten wieder für Aufregung: NZZ.at und „Salzburger Nachrichten“ berichten, dass man unter anderem in Vorarlberg Wahlkarten mit falscher Passnummer beantragen könne.

Wie die APA berichtet, haben die Onlinezeitung NZZ.at und die „Salzburger Nachrichten“ festgestellt, dass in Vorarlberg, Niederösterreich, Linz und der Stadt Salzburg Anträge mit falscher Passnummer möglich sind. In Vorarlberg könne demnach jeder, der Namen und Geburtsdatum eines Wahlberechtigten weiß, eine Wahlkarte für diesen beantragen: Die Sicherheitskontrolle, also die Identifizierung, greife nicht, es könne auch eine falsche Passnummer eingetragen werden, stellte NZZ.at fest.

Die „Salzburger Nachrichten“ versuchten es auch in anderen Bundesländern und stellten fest, dass in Linz, der Stadt Salzburg und Niederösterreich ebenfalls jeder die Wahlkarte einer anderen Person beantragen kann.

Innenministerium: Gemeinden sind zuständig

Wahlkarten werden allerdings, wenn man sie nicht mit elektronischer Signatur bestellt, nur eingeschrieben zugestellt. Das betonte auch das Innenministerium, das zudem anmerkte, dass für die Identitätsüberprüfung die Gemeinden zuständig seien. Sie stellen die Wahlkarten aus, und sie hätten die Daten dabei zu prüfen. Laut NZZ.at kontrollieren die Gemeinden in Vorarlberg aber nur stichprobenartig.

Experte: „Womöglich wieder ein Anfechtungsgrund“

Die „Salzburger Nachrichten“ zitieren Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk: „Eigentlich dürfte man beim Antrag nicht mit einer falschen Nummer durchkommen.“ Der VfGH habe bei der Aufhebung der Stichwahl vom Mai schon hervorgestrichen, wie wichtig die Identitätssicherung bei der Briefwahl sei. Im schlimmsten Fall wäre eine solche Sicherheitslücke „womöglich wieder ein Anfechtungsgrund“.

Funk bemängelte auch, dass bei den Wahlkartenanträgen je nach Gemeinde unterschiedliche Sicherheitshürden eingebaut seien. So müsse in Salzburg nicht einmal ein Grund für den Antrag angegeben werden, obwohl man nur bei triftigem Grund wie Abwesenheit, Erkrankung oder Gehunfähigkeit Recht auf eine Wahlkarte hat. Die Anträge müssen jeweils direkt bei der Gemeinde gestellt werden und sehen auch unterschiedlich aus.

Die Wahlkarten waren bereits der Grund dafür, dass die Stichwahl-Wiederholung von Oktober auf Dezember verschoben wurde - mehr dazu in Wahlverschiebung: Heftige Reaktionen.