Sutterlüty will „möglichst schonende Befüllung“

Der Egger Bürgermeister Paul Sutterlüty nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur geplanten Aushubdeponie in Großdorf zur Kenntnis. Er will aber eine möglichst schonende Befüllung der Deponie erreichen.

Die Genehmigungsfrage sei jetzt durch den Verwaltungsgerichtshof geklärt worden, sagt Sutterlüty, „und die Gemeinde Egg wird sich daher ... an diesen Spruch halten und akzeptieren müssen, dass diese Deponie auch in Betrieb geht.“

Sutterlüty sucht Kontakt mit Firma

Gleichzeitig erinnert er daran, dass sich die Gemeindevertretung im Vorjahr fast einstimmig gegen eine Genehmigung der Deponie ausgesprochen hatte. Grund sei damals gewesen, dass man den Schwerverkehr möglichst von Großdorf fernhalten wollte. Der Ortsteil hat schon seit vielen Jahren mit einem Verkehrsproblem zu kämpfen.

Sutterlüty will sich dafür einsetzen, dass sich die Belastungen durch die Deponie in Grenzen halten. Er kenne die Firma Rüf als „sehr vernünftige, sehr besonnene und sehr tüchtige ... Unternehmerfamilie“. Man werde jetzt versuchen, „mit der Firma Rüf in Kontakt zu treten und, wenn diese Deponie in Betrieb geht, eine möglichst schonende Befüllung der Deponie zu erreichen.“

Bescheid rechtskräftig

Am Dienstag wurde bekannt, dass die Bewilligung für die Bodenaushubdeponie der Firma „Rüf Bau“ in Egg-Großdorf rechtskräftig ist. Die Bürgerinitiative, die gegen die Deponie rechtlich vorgegangen ist, scheiterte mit ihrer Revision beim Verwaltungsgerichtshof.

Die Bewilligung war von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz für eine Deponie in der Größe von 90.000 Kubikmetern erteilt worden. Der Bürgerinitiative - sie argumentierte mit der angespannten Verkehrssituation in Egg - blieb in dem Verfahren die Parteistellung verwehrt. Die Begründung: Eine Parteistellung wäre den Anrainern erst ab einer Größe von 100.000 Kubikmetern zugestanden.

Mehrfach abgeblitzt

Die Initiative wollte das nicht hinnehmen und ergriff rechtliche Schritte. Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg, sie wurde im Oktober des vergangenen Jahres abgewiesen - mehr dazu in Beschwerde zu Deponie Egg abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof erkannte der Beschwerde der Anrainer im Dezember aufschiebende Wirkung zu - mehr dazu in Erfolg für Deponie-Gegner in Egg, wies die Beschwerde im Februar dann aber doch ab.

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte ebenfalls ab. Er teilte weder die Ansicht, dass die Kapazität der Deponie falsch angeführt wurde, noch, dass zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. So hatten die Deponie-Gegner argumentiert. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sind die Rechtsmittel jetzt ausgeschöpft, die Firma Rüf hat damit grünes Licht für die Errichtung der Aushubdeponie.