Erfolg für Deponie-Gegner in Egg

Die Bürgerinitiative gegen eine bewilligte Bodenaushub-Deponie in Egg-Großdorf hat einen Teilerfolg erzielt. Der Verfassungsgerichtshof hat für die Beschwerde der Anrainer aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das heißt, das Projekt muss nun wiederum warten.

Seit April kämpfen die Anrainer und eine Bürgerinitiative gegen die bereits bewilligte Bodenaushub-Deponie in Egg-Großdorf. Im Oktober hatte das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen - mehr dazu in Beschwerde zu Deponie Egg abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hebt diese Entscheidung nun wieder auf - indem er die aufschiebende Wirkung zuerkennt und damit den Start des Bauvorhabens vorläufig verhindert.

Rechtsstreit geht weiter

Der Rechtsstreit dürfte somit in die nächste Runde gehen. Laut Karl Schelling, Rechtsanwalt der Anrainer und der Bürgerinitiative, könnten sich die Gegner der Deponie doch noch durchsetzen, denn die europäische Grundrechtecharta garantiert einen lückenlosen Rechtsschutz, wenn beispielsweise die Umweltverträglichkeit betroffen ist.

Die Firma Rüf Bau plant eine 99.000 Kubikmeter große Aushub-Deponie. Erst ab einer Größe von 100.000 Kubikmeter können sich Anrainer und Gemeinde laut Verfassung aber dagegen wehren.

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