Reform: U-Ausschuss ohne Mehrheit möglich

Die Arbeitsgruppe zur Landtags- und Demokratiereform hat am Mittwoch in ihrer achten Sitzung einen Durchbruch erzielt. Die ÖVP akzeptiert nach jahrelangem Widerstand, Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht zuzulassen.

Im Vorarlberger Landtag wird die Einberufung einer Untersuchungskommission Minderheitenrecht, bei Landtags- und Gemeindewahlen werden künftig die Persönlichkeitswahlrechte deutlich gestärkt, und die Landtagssitzungen werden besser strukturiert. Auf diese Eckpunkte haben sich am Donnerstagvormittag die Vorarlberger Landtagsparteien geeinigt. Keine Änderung gibt es bei der Anzahl der Abgeordneten bzw. der Regierungsmitglieder, wie die Parteien in einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz mitteilten. Das Paket soll im zweiten Halbjahr beschlossen werden und mit Anfang 2014 in Kraft treten.

Minderheitenrecht einmal pro Periode

Zur großen Zufriedenheit der Opposition wird die Einrichtung einer Untersuchungskommission zu einem Minderheitenrecht, das jede Fraktion ein Mal pro Periode in Anspruch nehmen kann. Manche Details seien noch zu regeln, hieß es. Fest steht aber, dass es nicht zeitgleich zwei Untersuchungskommissionen geben darf. Laufende Untersuchungen werden vier Monate vor einer Landtagswahl unterbrochen.

Frühstück erklärte, seine Fraktion habe bei der jahrelangen Forderung der Opposition in Bezug auf die Untersuchungskommission deshalb nachgegeben, „weil es übergeordnete Ziele gibt“. Man wolle das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wiedergewinnen.

Bürger können künftig fünf Vorzugsstimmen vergeben

Die Bürger werden bei Landtags- und Gemeindewahlen in Zukunft größerem Einfluss darauf nehmen können, wer ins Parlament einzieht. So können statt wie bisher drei künftig fünf Vorzugsstimmen vergeben werden, die außerdem stärker gewichtet werden. Die Listenpunkte hingegen werden - bei der Landtagswahl, nicht bei der Gemeindewahl - halbiert.

Sammeln von Unterschriften wird erleichtert

Sitzungen der Landtagsausschüsse werden weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, einigen konnten sich die Parteien aber auf einen besser strukturieren Ablauf der Landtagssitzungen. Nach den beiden Anfragestunden werden künftig die Prüfberichte der Rechnungshöfe diskutiert werden. Bereits seit längerem herrschte Konsens über ein Paket zur direkten Demokratie - so wird etwa das Sammeln von Unterschriften erleichtert.

Ritsch spricht von „Minimal-Einigung“

Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer (ÖVP) sprach angesichts der Einigung von einer „echten Reform“, was die Klubobleute Roland Frühstück (ÖVP), Dieter Egger (FPÖ) und Johannes Rauch (Grüne) unterstrichen.

Einzig Michael Ritsch (SPÖ) gab sich unzufrieden und meinte, er hätte gerne weiterverhandelt. Seine Kritikpunke: keine Akteneinsicht für Landtagsabgeordnete, keine öffentlichen Ausschüsse, keine Listenpunkte-Halbierung bei der Gemeindewahl. All dies sei offen, kritisiert Ritsch, der von einer „Minimal-Einigung“ spricht. Man werde deshalb bei den einzelnen Gesetzen Abänderungsanträge stellen.

Dass es weiter keine Akteneinsicht für Landtagsabgeordnete geben wird, wurde auch von Egger, Rauch und Ritsch bedauert.

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