Stadt Dornbirn muss für Ärztefehler zahlen

Nach einem zwölfjährigen Rechtsstreit hat laut den „Vorarlberger Nachrichten“ der Oberste Gerichtshof entschieden: Die Stadt Dornbirn muss nach einem ärztlichen Behandlungsfehler im Stadtspital, eine Entschädigung an den Sohn der Verstorbenen zahlen.

Die damals 35-jährige Patientin starb am 1. August 2005, wenige Wochen nachdem eine Darm-Operation am Stadtspital durchgeführt wurde. Nachdem Gutachten belegten, dass es zu massiven Behandlungsfehlern gekommen war, versuchte der Anwalt des Geschädigten über Vergleichsverhandlungen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Als dies nicht gelang, brachte er Klage ein. 2012 stellte das Gericht dann ein Fehlverhalten der Ärzte rechtskräftig fest.

Stadt Dornbirn muss für Ärztefehler zahlen

Nach einem zwölfjährigen Rechtsstreit hat der OGH entschieden: Dornbirn muss nach einem ärztlichen Behandlungsfehler im Stadtspital, eine Entschädigung an den Sohn der Verstorbenen zahlen.

Rechtsanwalt Anton Tschann musste jedoch weitere sechs Jahre um die Höhe der Ansprüche prozessieren. Erst als das Berufungsverfahren scheiterte, kam die Stadt ihrer Zahlungspflicht nach. Die Versicherung der Stadt behielt sich aber vor, das Geld aufgrund der Verjährungsfrist wieder zurückzufordern.

Nun hat aber der Oberste Gerichtshof dem Ganzen ein Ende gesetzt. Für den Jugendlichen, der bei Pflegeeltern aufwächst, kann eine Unterhaltsentgangsrente rückwirkend bis 2005 geltend gemacht werden, was einer Summe im sechsstelligen Bereich entspricht.

Stadt Dornbirn kontert

In einer Aussendung nimmt die Stadt Dornbirn zum Fall Stellung: In der nun abgeschlossenen Rechtssache sei nicht die Stadt Dornbirn, sondern deren Versicherung tätig gewesen, heißt es in der Aussendung. Von der Versicherung, die sich ebenfalls kooperativ verhalten habe, mussten die gestellten Forderungen auf deren Plausibilität und Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies sei eine durchaus übliche Vorgangsweise. Sowohl die Stadt als auch die Versicherung seien immer an einer Lösung interessiert gewesen. Aus Sicht der Stadt ist es im Laufe der Jahre immer wieder zu Verzögerungen gekommen, weil der Anwalt der Hinterbliebenen geforderte Unterlagen erst verspätet geliefert hat.

Sämtliche Ansprüche des Hinterbliebenen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts seien bereits im März des Vorjahres abgegolten worden. Auch davor seien laufend Zahlungen an den Geschädigten erfolgt, um keine finanzielle Notsituation entstehen zu lassen.

Patientenanwalt kritisiert langen Rechtstreit

Für den Patientenanwalt Alexander Wolf ist die Dauer des Rechtsstreits außergewöhnlich lang und nicht verständlich. Der Anwalt der Hinterbliebenen, Anton Tschann, findet noch deutlichere Worte. Es sei eine unerhörte Zumutung, dass ein Geschädigter zwölf Jahre prozessieren muss, obwohl von Anfang an klar gewesen sei, dass die Stadt Dornbirn für die Ärztefehler zu haften habe, so Tschann.

Gespräch mit Patientenanwalt Alexander Wolf

Nach einem Behandlungsfehler dauerte der Rechtsstreit ganze zwölf Jahre. Patientenanwalt Alexander Wolf erklärt, ob diese Zeitspanne normal ist und wie es dazu kommen konnte.

Bis zu zehn Fälle im Jahr

In Vorarlberg gibt es laut Patientenanwalt pro Jahr bis zu zehn Fälle bei denen sich die Hinterbliebenen bei einem Todesfall an den Patientenanwalt wenden. Dann werde geklärt, ob jemand Schuld am Tod habe. Generell ist die Zahl der außergerichtlichen Vergleiche laut Wolf konstant. Vermehrt müssten aber Patienten zu Rechtsanwälten geschickt werden, so Wolf. Nicht verständlich sei, dass man sich trotz positiver Gutachten nicht einigen will. In den vergangenen Jahren hat die Patientenanwaltschaft Schadenersatzansprüche für die Patienten in der Höhe von ca. 1,6 Millionen durchsetzen können.

Links: