Ärztefehler: Stadt muss Schadenersatz zahlen

Nach einem Behandlungsfehler im Krankenhaus Dornbirn muss die Stadt als Rechtsträgerin Schadenersatz leisten. Das OLG Innsbruck hat in zweiter Instanz festgestellt, dass eine Frau 2005 nach einer OP durch eine Blutvergiftung starb, die nicht rasch genug erkannt wurde.

2005 war eine Frau nach einer Operation und einer nachfolgenden Blutvergiftung gestorben. Die Vertreter ihres neunjährigen Kindes haben die Stadt Dornbirn, als Träger des Krankenhauses, geklagt. Eine rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch, das ein Verschulden bei den Ärzten sah.

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Im Video zu sehen: Hanno Ledermüllner (Gesundheitsbetriebe Dornbirn); Beitrag von Christiane Schwald, Holger Weitze, Gernot Kutzer

Die Frau hatte die Operation gut überstanden, erkrankte allerdings rasch an einer Blutvergiftung - eine Komplikation, die nach einer Operation auftreten kann. Das ärztliche Team hat demnach die Blutvergiftung (Sepsis) nicht rasch genug erkannt und die nötige Therapie unterlassen, zitiert der Anwalt des Buben, Anton Tschann, das Urteil. Das stelle einen Behandlungsfehler dar.

Weitere Ausführungen des OLG

Wäre diese Sepsis früher erkannt worden, so führt das OLG aus, wäre die Wahrscheinlichkeit höher gewesen, dass der Tod der Frau verhindert werden hätte können. Ganz ausschließen, so der Anwalt des Krankenhauses, hätte man aber den Tod der Frau auch dann nicht können. Dennoch führe das Urteil klar aus, dass das ärztliche Team nicht nach allen Regeln der ärztlichen Kunst gearbeitet habe und die Stadt als Trägerin des Krankenhauses haftet.

Für Anton Tschann, hat mit dem Urteil ein sehr langer Schadenersatzprozess einen erfreulichen Ausgang genommen - vor allem für den minderjährigen Sohn des Opfers. Er hoffe jetzt, dass es eine außergerichtliche Einigung über die Höhe des Schadenersatzes geben wird. Hier signalisiert die Stadt Entgegenkommen.

Hoffnung auf rasche Lösung

Ein Vertreter der Stadt meinte gegenüber Radio Vorarlberg, man bedauere den Tod der Frau sehr. Im Sinne der Rechtssicherheit für das Krankenhaus-Personal habe man allerdings den Rechtsweg bis in die zweite Instanz durchgehen müssen. Vor einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof habe man abgesehen. Jetzt hoffe man auf ein rasche Lösung - im Sinne des Buben.

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