Erneut Rechtsstreit zwischen Post und Mähr

Zwischen der Post AG und Postgewerkschafter Franz Mähr gibt es ein neuen Rechtsstreit. Die Post möchte ein Disziplinarverfahren gegen Mähr einleiten und hat daher bei Gericht um die Aufhebung seiner Immunität als Personalvertreter angesucht.

Bereits 2017 hatte die Post Mähr geklagt, weil dieser sich ein Jahr lang medial immer wieder kritisch über Missstände innerhalb der Post geäußert hatte - mehr dazu in Wende im Streit zwischen Post und Gewerkschaft. Kaum ist dieser Fall beigelegt, gibt es wieder Wirbel um Mähr.

„Mit schon fast unfreundlichen Grüßen“

In einem offenen Brief vom September, der dem ORF vorliegt, übt Gewerkschafter Franz Mähr Kritik an einer Mitarbeiterin der Post in Bludenz. Sie ist ebenfalls Personalvertreterin und gehört der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) an. Mähr selbst gehört der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) an. In dem Schreiben heißt es etwa „Es weinen sogar Mitarbeiterinnen wegen dir - viele suchen eine neue Arbeit wegen dir“, „Ob deine Art und Weise bzw dein Umgang mit Mitarbeiterinnen Christlich (sic) ist, lasse ich andere bewerten“ oder „Du bist als Personalvertreterin eine Blamage“. Unterschrieben ist er „Mit schon fast unfreundlichen Grüßen“.

Post sieht Brief als Mobbing

Ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist für die Post nun aber nicht so ohne weiteres möglich, denn dem Personalvertreter Mähr steht auf Grund dieser Funktion ein besonderer Schutz zu. Der Personalausschuss hatte die Immunität nicht aufgehoben. Die Post hat daher beim Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch um die Aufhebung dieser Immunität angesucht.

Der Pressesprecher der Post, Michael Homola, sagte auf ORF-Anfrage, der offene Brief sei eine Mobbing-Handlung Mährs gegenüber der Mitarbeiterin gewesen. „Gegen Mobbing agieren wir“, so Homola, „das dulden wir nicht.“

Mähr ist indessen der Ansicht, die Post wolle ihn neuerlich mundtot machen und ihn los werden.

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