Neuregelung für Ärzte-Hausapotheken

Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung der hausärztlichen Apotheken geeinigt. Künftig sollen neue Hausapotheken auch dann möglich sein, wenn bereits eine öffentliche Apotheke in der Gemeinde vorhanden ist.

Mit dieser Neuregelung will die Bundesregierung junge Ärzte auf das Land locken. Denn eine Hausapotheke ist ein lukratives zweites Standbein. Das hatte man sich auch für die Gemeindearztstellen in Mellau und Schoppernau gewünscht. Sie konnten unter anderem aus diesem Grund lange Zeit nicht nachbesetzt werden - mehr dazu in: Zahl der Ärzte schrumpft weiter.

Mindestentfernungen als Maßstab

Mit der Neuregelung der Hausapotheken wird das nun leichter. Übernimmt man eine bestehende Kassenpraxis mit Hausapotheke, kann sie weitergeführt werden. Lediglich vier Kilometer Mindestentfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke müssen eingehalten werden. In flächenmäßig großen Gemeinden können sogar neue Hausapotheken entstehen. Hier beträgt die Mindestentfernung allerdings sechs Kilometer.

Kritik von Apothekensprecher Rehak

Von den 22 bestehenden Hausapotheken in Vorarlberg sei nur jene in Mellau von der Neuregelung betroffen, sagt Apothekensprecher Jürgen Rehak. Trotzdem kritisiert er die Neuregelung: Ärzte sollten ihr Geld als Arzt und nicht als Apotheker verdienen.

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