Streit um Erbe: Exhumierung im September

Im Streit um das Millionenerbe eines verstorbenen Dornbirners wurde vor kurzem die gerichtliche Öffnung des Grabes beschlossen. Sie soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 23. September stattfinden.

Ziel ist es, per DNA-Abgleich mit dem Verstorbenen herauszufinden, ob ein Holländer als Erbberechtigter in Frage kommt - mehr dazu in Exhumierung wegen Erbschaftsstreit.

Die DNA-Analyse selbst wird von Personal der Gerichtsmedizin in Innsbruck ausgewertet.

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Im Video zu sehen: Christoph Feuerstein (Sachverständiger für Friedhofswesen); Beitrag von Bernhard Stadler, Holger Weitze, Christina Lachner

Strenge Regeln während Exhumierung

Im Falle des vor sieben Jahren begrabenen Dornbirners geht man davon aus, dass nur mehr Knochen als Prüfsubstanz vorliegen. Bei der Grabaushebung selbst gelten strenge Regeln, um die Totenruhe möglichst wenig zu stören, so Christoph Feuerstein, Sachverständiger für Friedhofswesen. Der Friedhof werde rund zwei bis drei Stunden für die Öffentlichkeit gesperrt.

Exhumierungen sind im Gerichtsauftrag äußerst selten - die letzte habe es vor rund 15 Jahren so Feuerstein.

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