Streit um Pinselburg: Klage abgewiesen

Das Landesgericht Feldkirch hat die Klage der Besitzerin der Pinselburg in Dornbirn abgewiesen. Die Besitzerin hatte die Stadt auf 46.000 Euro geklagt, weil ihr der Bürgermeister Wolfgang Rümmele Fördergelder zugesagt haben soll, die er aber nicht gezahlt habe.

Nun muss die Besitzerin der Pinselburg Angelika Rümmele die Kosten für die Sanierung selbst übernehmen. Sie kündigte aber an, das Urteil anzufechten.

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Im Jahr 2004 ließ die Besitzerin das ehemalige Wohnhaus und Atelier des Dornbirner Malers Alfons Luger sanieren, damit dort das Stadtmuseum Dornbirn eine Ausstellung zeigen konnte. Für die Sanierung musste Angelika Rümmele einen Kredit aufnehmen. Bürgermeister Wolfgang Rümmele soll ihr als Gegenleistung dafür, dass sie die Räumlichkeiten für die Ausstellung zur Verfügung stellte, angeboten haben, die Zinsen für den Kredit in Höhe von mehreren 10.000 Euro zu übernehmen.

Bürgermeister bestreitet Fördergeld-Zusage

Bürgermeister Wolfgang Rümmele hingegen bestreitet, jemals eine solche Zusage gemacht zu haben. Es habe lediglich Gespräche über einen einmaligen Zuschuss aus dem Budget der Ortsbildpflege gegeben. Dieser Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro wurde dann auch ausbezahlt, ohne dass die Besitzerin der Pinselburg jemals darum angesucht hätte.

Angelika Rümmele klagte die Stadt anschließend auf die Auszahlen eines Sanierungskosten-Zuschusses. Nach dem Gerichtsprozess Ende Oktober liegt nun das schriftliche Urteil vor: Die Klage wurde abgewiesen, das Gericht hält die Version des Bürgermeisters für richtig.

Angelika Rümmele geht nun in Berufung. Nach Auskunft ihres Anwalts seien wesentliche Zeugen gar nicht erst einvernommen worden. Angelika Rümmele behauptet zudem, dass dem Gericht von Seiten der Stadt Dornbirn gefälschte Akten vorgelegt worden seien.

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