Erbschaftsstreit: Pflegerinnen gehen leer aus

In einem jahrelangen Gerichtsstreit um eine Millionenerbschaft im Bezirk Feldkirch liegt nun ein erstinstanzliches Urteil vor. Demnach gehen die beiden Pflegerinnen des Erblassers leer aus. Ein Testament zu ihren Gunsten wurde nicht anerkannt.

Der Erblasser sei im Jahr 2011, als er das Testament unterzeichnete, nicht mehr testierfähig gewesen, urteilte das Bezirksgericht Feldkirch. Die rechtmäßige Erbin ist demnach eine Verwandte des Erblassers.

Pflegerinnen als Alleinerbinnen im Testament

Zur Vorgeschichte: Ein sehr vermögender, alter, alleinstehender Mann aus dem Bezirk Feldkirch war in den letzten Jahren seines Lebens gesundheitlich schwer angeschlagen und schon lange dement. Im Jahr 2011 übernahmen zwei Frauen die Pflege des Mannes. Wenige Wochen später standen sie als Alleinerbinnen in seinem Testament. Die Verwandten sollten leer ausgehen.

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Streit um Millionenerbe

Um den Nachlass eines alleinstehenden Mannes tobt seit Jahren ein Rechtsstreit. Sowohl eine Verwandte als auch die Pflegerinnen beanspruchen das millionenschwere Erbe für sich.

Nach dem Tod des Mannes im Jahr 2014 beanspruchten die Pflegerinnen das Millionenerbe für sich. Es folgte ein jahrelanger Gerichtsstreit, ob der Erblasser bei der Testamentserstellung im Jahr 2011 überhaupt noch testierfähig war. Nun hat das Bezirksgericht Feldkirch ein Urteil zu Ungunsten der Pflegerinnen und damit zugunsten einer Verwandten gefällt.

Gültiges Testament aus dem Jahr 2005

Laut Gerichtsurteil hat der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung im August 2011 aufgrund seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr über die geistigen Fähigkeiten verfügt, um selbständig seinen letzten Willen bilden und errichten zu können. Sprich: er war nicht mehr testierfähig. Die Argumentation der Pflegerinnen, wonach der 2008 wegen Demenz für testierunfähig erklärte Erblasser im Jahr 2011 doch wieder testierfähig gewesen sein soll, wies das Gericht zurück.

Gültig ist daher ein Testament aus dem Jahr 2005, das eine Verwandte des Erblassers begünstigt. Wie berichtet ist das Vermögen des Erblassers allerding bereits vor dessen Tod geschrumpft: Seine Sachwalterin, eine Rechtsanwältin aus dem Bezirk Bregenz, hatte für ihre Leistungen als Sachwalterin und Rechtsanwältin in Summe mehr als 270.000 Euro in Rechnung gestellt und auch ausbezahlt bekommen - mehr dazu in Pflegerinnen beanspruchen Millionenerbschaft.

Endgültig abgeschlossen ist dieser umstrittene Erbschaftsfall aber noch nicht. Der Anwalt der Pflegerinnen hat gegen das Urteil des Bezirksgerichts Rekurs eingebracht. Es ist also noch nicht rechtskräftig.