Pflegerinnen beanspruchen Millionenerbschaft

Eine Millionenerbschaft im Bezirk Feldkirch sorgt für Aufregung. Der im Vorjahr verstorbene Fridolin H. war sehr vermögend. Statt der Verwandtschaft sollen aber nun zwei Pflegerinnen alles erben. Und: Auch eine Sachwalterin hat sehr gut verdient.

Im Mai 2011 haben zwei Vorarlberger Frauen die Pflege für den über 80-jährigen, gesundheitlich schwer angeschlagenen H. übernommen - und gleich eine ihnen bekannte Anwältin als Sachwalterin vorgeschlagen, was auch gerichtlich bewilligt wurde. H. war verwitwet, kinderlos, fast blind, auf den Rollstuhl angewiesen und dement.

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Streit um Millionenerbe

Beitrag von Gernot Hämmerle, Manfred Abel und Alexander Rauch zum Erbschaftsstreit im Bezirk Feldkirch.

Alexander Juen, Anwalt der Verwandtschaft H.s, zeigt sich empört darüber, was dann passiert ist: „Bereits rund sechs Wochen später, am 4. 8. 2011, gibt es ein Testament zugunsten der beiden Pflegerinnen, die also zu diesem Zeitpunkt gut zwei Monate den Herrn H. erst gekannt und gepflegt haben, dass die alles erben würden.“ Das komme ihm „eigenwillig“ vor. Besonders pikant: H. war bereits Jahre zuvor von zwei unabhängigen Gutachtern aufgrund seiner fortschreitenden Demenz für testierunfähig erklärt worden.

154 Euro für eine SMS

Bereits zu Lebzeiten H.s waren seine Verwandten mit den beiden Pflegerinnen und der Sachwalterin alles andere als glücklich. Der Grund: Der Erblasser sei von der Außenwelt abgeschirmt worden, und Besucher seien sehr aggressiv abgewimmelt worden. Sogar das Telefonieren wurde erschwert - H. bekam eine Geheimnummer, sehr zum Missfallen seiner Verwandten und Bekannten.

Bei der Sachwalterin handelt es sich um eine Rechtsanwältin aus dem Bezirk Bregenz. Völlig unüblich bot sie sich - von sich aus - bei Gericht als Sachwalterin an. Und sogleich verkaufte sie H.s Ferienwohnungen auf Teneriffa. Innerhalb von knapp drei Jahren stellte sie für ihre Aktivitäten als Sachwalterin und Anwältin mehr als 275.000 Euro in Rechnung. Für ein kurzes Telefonat, eine SMS oder eine E-Mail verrechnete sie jeweils 154 Euro und mehr - zuzüglich Mehrwertsteuer. Bis zu 20 SMS und mehr verschickte die Frau an einem Tag.

„In keiner Weise ungesetzlich verhalten“

Weder die Sachwalterin noch die Pflegerinnen waren bereit, dem ORF ein Interview zu geben. Die Sachwalterin ließ den ORF aber per E-Mail wissen, dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sei und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten habe.

Der Anwalt der Pflegerinnen schreibt in einer E-Mail an den ORF: „Meine Mandantinnen haben sich in keiner Weise ungesetzlich verhalten, sie haben auch weder Moral noch Ethik verletzt.“ Die beiden Frauen begründen ihre Erbansprüche durch ein umstrittenes Testament aus dem Jahr 2011 und verweisen auf ein nachträglich erstelltes Gutachten, wonach der 2008 für testierunfähig erklärte H. im Jahr 2011 doch wieder testierfähig gewesen sei. Jetzt werden die Gerichte entscheiden müssen, wer tatsächlich die rechtmäßigen Erben sind.