Aussetzen von Federwild für Jagd wird illegal

Vorarlberg wird kommendes Jahr als erstes Bundesland das Aussetzen von gezüchtetem Federwild für die Jagd verbieten. Der Verein gegen Tierfabriken, der ein entsprechendes Schreiben von Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) erhalten habe, begrüßt dies.

Vor kurzem hat der Skandal mit falsch ausgewiesenem Schweinefleisch in Vorarlberg zu heftiger Empörung geführt - mehr dazu in Schweineskandal: Landtag fordert Kennzeichnungspflicht und VGT ortet Herkunftsschwindel bei Schweinefleisch. Aufgedeckt hat ihn der Verein gegen Tierfabriken (VGT). In einer anderen Sache sind die Tierschützer voll des Lobes für Vorarlberg: Vorarlberg habe „das beste der schlechten österreichischen Jagdgesetze“, schreibt der Obmann des VGT, Martin Balluch, in einer Aussendung.

Kein Aussetzen mehr für reine Jagzwecke

Die Gatterjagd, bei der Wild in Gehegen erlegt wird, sei bereits verboten. Vorreiter sei Vorarlberg nun auch in einem anderen, sehr speziellen, Bereich der Jagd, lobt der VGT: Schwärzler habe dem Verein in einem amtlichen Schreiben mitgeteilt, dass Vorarlberg - als erstes Bundesland - kommendes Jahr auch die Jagd auf gezüchtetes ausgesetztes Federwild verbiete - konkret auf Fasan, Rebhuhn und Stockente.

Zukünftig dürften gezüchtete Tiere nur noch auf Basis einer Bewilligung mit naturschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt werden, und die seien beim Aussetzen für den Jagdspaß nicht gegeben, so Balluch. Seinen Angaben nach wurden bisher in den Bezirken Dornbirn und Bregenz jährlich etwa 1.000 gezüchtete Fasane für die Jagd ausgesetzt.