Wende im Hohenemser Bordell-Streit

Der Bordell-Streit in Hohenems ist wieder offen: Der Verwaltungsgerichtshof hat eine außerordentliche Revision gegen das abschlägige Urteil des Landesverwaltungsgerichts zugelassen, berichten die „Vorarlberger Nachrichten“.

Jetzt müsse das Landesverwaltungsgericht in Bregenz die Sache neu bewerten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes komme überraschend, heißt es in den „VN“, da eine außerordentliche Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Bundesland sehr selten sei.

Bordell-Betreiber gibt nicht auf

Bereits seit Jahren kämpft der Vorarlberger Unternehmer Hermann Hahn für seine Bordell-Pläne in Hohenems - mehr dazu. Während Hahn mit allen Mitteln versucht, seinen Plan umzusetzen, wehrt sich Vorarlbergs jüngste Stadt mit Händen und Füßen gegen eine Ansiedlung am Rand ihres Gemeindegebiets. Die Vorarlberger Behörden hatten das Gesuch auf Eröffnung eines Bordells bereits Anfang 2012 mit Verweis auf das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz zum ersten Mal abgewiesen.

Dies war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar verfassungskonform, die Anwendung im konkreten Fall war es jedoch nicht, weshalb der VfGH den Bescheid aufhob. Im Juni 2014 beriet die Berufungskommission der Kommune abermals - mit dem gleichen Ausgang: Dem geplanten Bordellprojekt in der Gemeinde wurde erneut eine Abfuhr erteilt - mehr dazu. Nun gibt es eine neue Wende, bei der abermals das Verwaltungsgericht Vorarlberg entscheiden muss.

Links: