Handy gestohlen: Student soll 1.900 Euro zahlen

Erneut ist ein Student Simkartenbetrügern zum Opfer gefallen. In Barcelona wurde ihm das Handy gestohlen, jetzt sieht er sich mit einer Rechnung über 1.900 Euro konfrontiert. Die Arbeiterkammer fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Unbekannte stahlen das Handy im April in einer Strandbar in Barcelona. In wenigen Stunden riefen die Diebe dann gleich mehrere Mehrwertnummern an. Zuhause erwartete den Altacher Studenten eine Rechnung über 1.900 Euro. Der junge Mann ging mit dem Fall zur Arbeiterkammer, berichtet Konsumentenschützer Paul Rusching. Bisher konnte vom Netzbetreiber lediglich ein Nachlass in Höhe von 30 Prozent erreicht werden - was Rusching für inakzeptabel hält. Er droht damit, notfalls vor Gericht zu ziehen.

Ruschnig: Bund soll handeln

Der Konsumentenschützer fordert jetzt den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Konsumenten sollen wirksam vor SIM-Kartenbetrug geschützt werden. Schon 2014 hatte die AK diese Forderung erhoben. Damals sollte ein Student in einem ähnlichen Fall eine Handyrechnung in Höhe von 17.000 Euro begleichen - mehr dazu in Nach Handy-Diebstahl Rechnung von 17.000 Euro.

Die Täter gehen laut AK immer nach dem gleichen Schema vor: Sie nehmen die SIM-Karte aus dem Mobiltelefon und wickeln mit technischen Hilfsmitteln in kurzer Zeit hunderte Anrufe ab. Die gehen ausschließlich an Mehrzwecknummern. Rusching vermutet sogar, dass die Diebe mit diesen Anbietern kooperieren.

Maximale Verbindungsanzahl einführen

Entgegentreten könne man dieser Praxis, indem man alle verbrauchsabhängig verrechneten Dienste, beispielsweise Sprachtelefonie oder SMS, in die Kostenbeschränkungsverordnung (KobeV) aufnehme. Die Anzahl möglicher gleichzeitiger Verbindung soll sich zudem „am Nutzungsverhalten des durchschnittlichen Verbrauchers“ orientieren. Konkret sollen maximal zwei Verbindungen möglich sein, so die AK.

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