Sechs Jahre Haft für „Enkel-Neffen-Trick“-Betrüger

Ein 49-jähriger Mann ist am Montag am Landesgericht Feldkirch - nicht rechtskräftig - zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Mit Hilfe des „Enkel-Neffen-Tricks“ soll er versucht haben, Geld von älteren Menschen zu ergaunern.

Von Anfang an zeigte sich der Angeklagte nur zu einem Fall geständig, bei dem er im vergangenen Dezember in Linz von Fahndern gestellt wurde. Der Mann soll zusammen mit anderen Mitgliedern einer kriminellen Bande versucht haben, 18 Personen mit dem Enkel-Neffen-Trick zu täuschen. Hätten alle Geldübergaben geklappt, wäre ein Schaden von ca. 500.000 Euro entstanden.

Für die Staatsanwaltschaft bestand kein Zweifel, dass der 49-Jährige in mehrere Betrügereien verwickelt war, sie belegte dies etwa anhand von Telefonüberwachungen. Bei den Geldübergaben sei er immer am jeweiligen Ort gewesen, unter anderem in Bregenz. Laut dem Angeklagten aber immer als Tourist.

Einschlägige Vorstrafen

Schuldig gesprochen wurde der Mann schließlich wegen zwei Betrugsversuchen, für die anderen Vorwürfe gab es keine handfesten Beweise. Allerdings wurden dem Beschuldigten die einschlägigen Vorstrafen sowie der rasche Rückfall - erst im Jänner war er zuletzt vor Gericht gestanden - zum Verhängnis und der Strafrahmen erhöhte sich dadurch von zehn auf 15 Jahre.

Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt entschied sich der Verurteilte, die Entscheidung mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zu bekämpfen. Staatsanwalt Daniel Simma gab vorerst keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Mann bleibt jedenfalls weiterhin in Untersuchungshaft.

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