Sibratsgfäll: Verfahren gegen Jäger eingestellt

Die als Wilderer beschuldigten Jäger von Sibratsgfäll haben mehrheitlich keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Verfahren gegen vier Beschuldigte mangels Beweisen eingestellt, einem Jäger wurde eine Diversion angeboten.

Einer der fünf beschuldigten Jäger gab zu, einen Schuss abgegeben zu haben, so Staatsanwalt Simma. Deshalb wurde ihm wegen des Eingriffs in fremdes Jagdrecht ein Diversionsangebot gemacht, das bedeutet, dass er mit der Zahlung einer Geldbuße einen Prozess abwenden kann. Zur Höhe des Geldbetrages macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Nicht erhärtet habe sich hingegen der Vorwurf der Tierquälerei in allen fünf Fällen. Den weiteren vier Beschuldigten sei darüberhinaus auch keine Wilderei nachzuweisen gewesen. Das Verfahren wurde diesbezüglich eingestellt.

Wild- und Waldgipfel in einer Woche

Auf politischer Ebene haben die Ereignisse dennoch ein Nachspiel. In einer Woche sind die Jäger zu einem Wild- und Waldgipfel einberufen. Lesen Sie dazu Jagdregeln: Schwärzler kündigt Gespräche an.

Der Fall hatte Mitte Februar für großes Aufsehen gesorgt und die Vorarlberger Jägerschaft auf den Plan gerufen. Damals war von einer Verrohung der Sitten die Rede. Jägern aus der Schweiz war vorgeworfen worden, Rehe mit einem Quad durch den Tiefschnee gejagt und angeschossen zu haben. Sie verwahrten sich vehement gegen diese Vorwürfe. Lesen Sie dazu Jäger verteidigen sich gegen Wilderei und Sibratsgfäll: Weiter Zorn über „Jagdschurken“.