Betteln: Ausnahmeregelung beschäftigt Politik
ORF.at/Carina Kainz
Vor einem Jahr wurde das allgemeine Bettelverbot in Vorarlberg aufgehoben. Eine der wenigen Ausnahmen, die das novellierte Gesetz vorsah, ermöglicht es den Kommunen, das Betteln bei Veranstaltungen zu untersagen, wenn mit einer Belästigung zu rechnen ist.
SPÖ, NEOS für Streichung des Ausnahmeregelung
Die Ausnahme hat gleich zu Beginn für heftige politische Diskussionen gesorgt. Auch ein Jahr später ist die Aufregung nicht abgeflaut.
Gabriele Sprickler-Falschlunger von der SPÖ hält die Regelung für völlig unnötig. Dass die Regelung bisher von keiner Kommune in Anspruch genommen wurde, wertet sie als Beweis für die Überflüssigkeit des temporären Bettelverbots. Sie fordert, die entsprechende Passage aus dem Gesetz zu streichen. Eine Meinung, die auch Sabine Scheffknecht von NEOS vertritt.
Egger: Möglichkeit konsequent nutzen
Matthias Kucera von der ÖVP verteidigt die bestehende Regelung. Er zeigt sich überzeugt, dass die Gemeindevertretungen im Land sehr wohl in der Lage seien, diese Ausnahmemöglichkeit, wenn nötig, verantwortungsbewusst einzusetzen.
FPÖ-Chef Dieter Egger befürwortet das bestehende Gesetz mitsamt Sonderregelung. Er fordert die Gemeinden auf, diese Möglichkeit konsequent zu nutzen, um damit organisierten Bettlergruppen entgegenwirken zu können.
Mehr Anzeigen seit Aufhebung
Wie berichtet, hat das Aufheben des generellen Bettelverbots in Vorarlberg zu einem Anstieg bei den Anzeigen geführt. Grund sei, dass durch die Gesetzesnovelle klarere Vorgaben mache, als das bisher der Fall gewesen sei. Mehr dazu in Mehr Anzeigen seit Aufhebung des Bettelverbots.