Landtagswahl: Reihung auf Stimmzettel fixiert

Die Landeswahlbehörde hat am 13. August die Wahlvorschläge der neun antretenden Parteien überprüft und gereiht. Die vier bereits im Landtag vertretenen Listen werden nach ihrer derzeitigen Stärke (ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ) positioniert, dahinter folgen NEOS, Piraten, Männerpartei, WIR und die Christliche Partei.

Mit ihrem Spitzenkandidaten haben sich ÖVP und SPÖ bei der Listenbezeichnung geschmückt. „Landeshauptmann Markus Wallner - Vorarlberger Volkspartei“ nennt sich die ÖVP. Die SPÖ firmiert unter „Michael Ritsch - Vorarlberger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“. FPÖ und Grüne haben wie die Kleinparteien darauf verzichtet, ihren Spitzenkandidaten bei der Listenbezeichnung auf den Wahlzettel zu positionieren.

Sämtliche neun kandidierenden Listen werden am 21. September in allen vier Wahlkreisen antreten.

Die Reihung auf dem Stimmzettel

  • Landeshauptmann Markus Wallner - Vorarlberger Volkspartei (VP)
  • Vorarlberger Freiheitliche - FPÖ (FPÖ)
  • Die Grünen - Grüne Alternative Vorarlberg (GRÜNE)
  • Michael Ritsch - Vorarlberger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (SPÖ)
  • NEOS Vorarlberg (NEOS)
  • Piratenpartei (PIRAT)
  • Männerpartei für ein faires Miteinander (M)
  • WIR - Plattform für Familien (WIR)
  • Christliche Partei Österreichs (CPÖ)

Einige neue Gruppierungen

2009 waren acht Parteien auf dem Stimmzettel vertreten, 1994 und 1999 hatte es aber auch schon die Wahl zwischen neun Listen gegeben. Neben den bisher schon im Landtag vertretenen Parteien ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ werden vor allem NEOS gute Chancen eingeräumt, ins Vorarlberger Landesparlament einzuziehen. Ebenfalls erstmals versuchen werden es die Piratenpartei, die Männerpartei, die Familienpartei Wir sowie die Christliche Partei Österreichs.

Buntkarierte verpassten Frist knapp

Die Buntkarierten mit Thomas Wolfmeyer kamen mit ihren Unterstützungserklärungen um wenige Minuten zu spät ins Landhaus und dürfen daher nicht antreten. Abgabeschluss war 17.00 Uhr. Sie erwägen wegen eines angeblichen Formfehlers auf den Unterstützungserklärungen aber ohnehin die Anfechtung der Landtagswahl.

Links: