Ermittlungen gegen Fröwis wegen Bestechung

Bei den Ermittlungen gegen den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) geht es um Untreue und Bestechung. Das sagt der Anwalt von FPÖ-Landesparteiobmann Dieter Egger, Karl Schelling. Fröwis hatte zuerst Egger angezeigt - die Ermittlungen gegen ihn sind aber eingestellt worden.

Fröwis hatte Egger angezeigt, weil dieser ihn im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde Bezau der Vorteilsnahme und des Verstoßes gegen Befangenheitsbestimmungen bezichtigt hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen Egger wegen des Verdachts der Verleumdung wurde eingestellt - nun wird aber gegen Bürgermeister Fröwis ermittelt.

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  1. Im Video zu sehen: Dieter Egger (FPÖ-Parteiobmann); Beitrag von Karin Stecher

Schelling: Gemeinde blieb auf 62.000 Euro hängen

Am Mittwoch informierten Egger und dessen Anwalt Schelling über neue Details des Falles. Schelling schlüsselte noch einmal die Vorgänge rund um den Verkauf der beiden Grundstücke für das Sozialzentrum Bezau-Reuthe-Mellau auf. Sie konnten nur gemeinsam verkauft werden, bei einem Grundstück war der Bezauer Bürgermeister Fröwis Miteigentümer und verhandelte laut Schelling sozusagen mit sich selbst. Komischerweise sei es am Schluss aber für ihn gut ausgegangen. Aus diesem Grund gebe es Befangenheitsbestimmungen, damit das nicht passiere.

Am Ende seien 62.000 Euro an der Gemeinde Bezau hängen geblieben, die eigentlich Fröwis und weitere Miteigentümer zahlen hätten müssen, so Schelling. Konkret gehe es bei den Ermittlungen gegen Fröwis nun um Bestechlichkeit und Untreue.

Egger: Dutzende ähnliche Verstöße

Egger will nun das Thema auf politischer Ebene weiter verfolgen, weil es in den Tälern mit Einheitslisten Dutzende ähnlicher Verstöße gebe. Der von Alt-Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) mitverfasste Ehrenkodex der ÖVP verbiete Amtsträgern sogar jeden Anschein der Vorteilsnahme. Egger richtet deshalb an Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) die Frage, ob er diesen Fall dem Ethikrat der ÖVP vorlegen und dort entsprechende Sanktionen einfordern wird.

Frühstück (ÖVP): Egger weder Ankläger noch Richter

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück betonte am Mittwoch in einer Presseaussendung, dass es „Egger gut anstehen“ würde, „wenn er nicht Ankläger und Richter in einer Person spielt, sondern die Gerichte und Staatsanwaltschaft arbeiten lässt“. Das habe er für sich selbst auch in Anspruch genommen, dem Bezauer Bürgermeister wolle er es jetzt verwehren, so Frühstück. Fröwis gelte - wie jeder andere Bürger - als unschuldig, solange ein Gericht nichts anderes feststellt.

Frühstück betont, dass er nach wie vor dazu steht, dass der Landtag Eggers Immunität aufgehoben hat. „Ich gebe zu, dass die Optik in diesem Fall nicht gut war, weil die Anzeige von Georg Fröwis selbst eingebracht wurde. Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass die Justiz strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Mandatar nicht prüfen darf, weil dieser durch die parlamentarische Immunität geschützt ist", so Frühstück weiter.

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