Plakatierungsfrist vor Wahlen wird verkürzt

Die Landtagsparteien haben sich am Mittwoch auf eine Verkürzung der Plakatierungsfrist von sechs auf vier Wochen vor dem Wahltermin geeinigt. Die Änderungen werden in einer Woche im Landtag beschlossen und gelten für sämtliche Wahlen.

Im Rechtsausschuss unter der Leitung des Landtagsabgeordneten Thomas Winsauer (ÖVP) wurden Novellen des Baugesetzes sowie des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung beschlossen, die die Plakatierungsfrist der Parteien bei Wahlen von derzeit sechs Wochen auf vier verkürzt.

„Diese Regelung macht Wahlkämpfe kompakter und kostengünstiger. Darüberhinaus ist sie - im Gegensatz zu anderen im Raum stehenden Wahlkampfbeschränkungen - leicht überprüfbar und damit auch sanktionierbar,“ so ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück.

Europawahl als erster „Testfall“

Die kommende Europawahl im Mai 2014 wird für Frühstück der erste „Testfall“ für die Neuregelung sein: „Ich erwarte mir von allen wahlwerbenden Gruppen – auch jenen, die derzeit in keinem Parlament vertreten sind, dass sie sich an diese Neuregelung halten. Es ist für mich auch ein Zeichen demokratischer Kultur, Wahlkämpfe nach Regeln der Fairness zu führen.“

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