Staatsanwaltschaft klagt Mutter an
Als vergangenen November ein einjähriges Kind mit gebrochenem Oberschenkel ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert wurde, rätselten die Ärzte zunächst, ob das Kind so schwer verletzt war, weil es misshandelt worden war. Die Ärzte erstatteten Anzeige, ein gerichtsmedizinisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben.
Die beiden Kinder der mittlerweile 32-jährigen Mutter, der einjährige Bub und dessen fünfjährige Schwester, werden seither im Kinderdorf und von einer Pflegefamilie betreut. Die Mutter beteuerte immer, sie habe ihre Buben nicht geschlagen. Doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen die Frau Anklage erhoben.
„Fortgesetzte Gewaltausübung“
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagt die 32-jährige Frau wegen fortgesetzter Gewaltausübung an. Der Oberschenkelbruch sei kein Einzelfall gewesen, sagt der Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch, Reinhard Flatz, es habe mehrere Knochenbrüche gegeben. Die Gewalt - so die Anklage - sei über einen gewissen Zeitraum wiederholt ausgeübt worden.
Außerdem wird der Frau angelastet, sie habe versucht, ihre Tat zu vertuschen. Die 32-Jährige wird auch wegen Anstiftung zur Falschaussage angeklagt und weiters wegen Anstiftung zur Verleumdung. Offenbar wollte man die Kindesmisshandlung jemand anderem in die Schuhe schieben.
Weitere Anklage wegen Falschaussage
Eine 36-jährige Frau, die der Familie nahe steht, wird in diesem Fall auch wegen Falschaussage angeklagt. Der Anwalt der Mutter des einjährigen Buben, Clemens Achhammer, hatte noch im Jänner im Auftrag seiner Mandantin bei der Staatsanwaltschaft beantragt, dass weitere Verdächtige einvernommen werden sollen.
Die Frau sagte damals, sie habe ihren Buben nie geschlagen, in Frage kämen andere Personen, die keine Familienangehörigen seien. Zu diesem Schluss kam die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen jedoch nicht.
Fall löst Diskussionen aus
Der Fall hatte auch abseits der Justizbehörden für Diskussionen gesorgt: Die beiden Geschwister, der einjährige Bub und dessen fünfjährige Schwester, waren Monate lang in Obhut der Jugendwohlfahrt.
Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sowie die Leiterin der Auffanggruppe im Vorarlberger Kinderdorf, Claudia Hinteregger-Thoma, forderten in solchen Fällen einen schnelleren Verfahrensabschluss. Nach Ansicht der Experten wäre es gut, wenn Kinder maximal drei Monate in einer Krisenbetreuung sind. Insofern hofft man auch auf ein schnelles Gerichtsverfahren: Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.
Link:
- Misshandelter Bub: Ermittlungen beendet (vorarlberg.orf.at, 10.05.2013)