Cain: OGH bestätigt Mordurteil

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall Cain das am Landesgericht Feldkirch gefällte Urteil wegen Mordes bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die durch Verteidiger Edgar Veith eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde von Milosav M., der den dreijährigen Cain am 7. und 8. Jänner 2011 totgeprügelt haben soll, wurde zurückgewiesen. „Die Einwände des Verteidigers zeigten sich als unbegründet“, hielt der OGH am Donnerstag in einer Aussendung fest.

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Videobeitrag von Georg Fabjan, Magda Rädler, Hans Hammer

Urteil des Landesgerichts bestätigt

Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M., zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte der Mutter Cains, am 30. März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Das auf Mord lautende Urteil sei „juristisch nicht hinnehmbar“, erklärte der Anwalt bei Einbringung.

Der OGH hielt nun fest, dass Milosav M. Cain vorsätzlich getötet habe, „indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durch unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte“.

Berufungsverfahren über Strafhöhe dauert noch

Über die Berufung des Angeklagten gegen die Höhe der Strafe muss das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Die Strafberufung umfasst auch die Frage, ob es bei der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt. Einen Prozesstermin dafür gibt es noch nicht. Am 14. März findet aber beim Oberlandesgericht Innsbruck die Berufungsverhandlung zum Urteil über die Mutter von Cain statt.

Viel Kritik an Nichtigkeitsbeschwerde

Vor fast genau einem Jahr wurde der 27-jährige Serbe am Landesgericht Feldkirch zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Die Nichtigkeitsbeschwerde sorgte vergangenes Jahr für viel Aufregung und auch Kritik. Die Argumente, die der Verteidiger des Mörders vorbrachte, seien unfassbar - das sagte etwa Philipp Längle, der Anwalt des älteren Bruders von Cain. So hieß es in der Nichtigkeitsbeschwerde etwa sinngemäß: Der Serbe habe ja nicht Cain erschlagen, sondern den Besenstiel. Tatsächlich schrieb Edgar Veith, der Pflichtverteidiger des Mörders, in der Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, die dem ORF vorliegt, Objekt eines Mordes könne nur ein Mensch sein. Er stützte sich dabei auf einen Grammatikfehler in der Urteilsbegründung.

Jetzt ist aber klar: Das Verfahren vor dem Landesgericht in Feldkirch von Ende März 2012 war fehlerfrei. Die Nichtigkeitsbeschwerde, mit der Verfahrensfehler bekämpft werden sollten, ging ins Leere, sagt der Sprecher des Obersten Gerichtshofes, Kurt Kirchbacher.

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