Fall Cain: Strafverschärfung für Mutter

Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck fordert eine härtere Strafe für die Mutter des zu Tode geprügelten Cain. Die 25-Jährige war in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Haft - davon acht Monate unbedingt - verurteilt worden.

Im Mai 2012 war die Mutter des getöteten dreijährigen Cain am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen verurteilt worden. Es wurde eine Strafe von zwei Jahren Haft ausgesprochen. Acht Monate muss die 25-Jährige unbedingt absitzen. Gegen das Urteil beriefen sowohl der Anwalt der Mutter, als auch der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele.

Mit der Berufungsverhandlung gegen die Mutter des zu Tode geprügelten Cain wird es nun Ernst. Ihr Verteidiger hatte unmittelbar nach dem Urteil gesagt, die Strafe sei zu hoch - eine unbedingte Haft würde sich vor allem auf den Bruder von Cain negativ auswirken.

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Videobeitrag von Andrea Brückner

„Zu milde Strafe“ laut Oberstaatsanwaltschaft

Der leitende Feldkircher Staatsanwalt Wilfried Siegele forderte hingegen eine unbedingte Haftstrafe und sprach sich auch gegen die Möglichkeit einer Fußfessel aus. Der oberste Feldkircher Ankläger bekommt nun Unterstützung aus Innsbruck. Oberstaatsanwältin Andrea Klammer schreibt in ihrer Stellungnahme: Von den Berufungen sei nur jene der Staatsanwaltschaft berechtigt.

Die Strafe sei angesichts des Schuld- und Unrechtsgehalts der Taten -auch unter Berücksichtigung der Milderungsgründe - zu milde bemessen. Eine, von der Angeklagten angestrebte, bedingte Strafnachsicht für die gesamte Strafe, komme - so Klammer - nicht in Betracht. Am 14. März wird das Oberlandesgericht Innsbruck endgültig entscheiden.

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