Testamente: Urteile für Staatsanwalt zu mild

Für die Staatsanwaltschaft sind die Strafen im Testamentsfälscherprozess zu mild. Der erste Staatsanwalt aus Steyr, Andreas Pechatschek, hat gegen alle sechs Urteile, die am Dienstag verkündet wurden, Berufung angemeldet.

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Videobeitrag von Gernot Hämmerle, Reinhard Fuchs, Klaus Feurstein

Alle sechs Angeklagten - darunter fünf Justizmitarbeiter - sind am Dienstag im Landesgericht Salzburg zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte erhielt sieben Jahre unbedingte Haftstrafe - sein Freund und mutmaßlicher Komplize fünf Jahre unbedingt und die weiteren Angeklagten Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren teilbedingt - mehr dazu in Alle Angeklagten schuldig gesprochen (vorarlberg.ORF.at, 31.7.2012).

Höhere Strafen durch Berufung möglich

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Urteile im Testamentfälscherprozess zu milde ausgefallen. Andreas Pechatschek von der Staatsanwaltschaft Steyr hat angekündigt, gegen alle sechs Urteile Berufung einzulegen. Das heißt, alle Verurteilten, darunter auch Richterin Kornelia Ratz, müssen damit rechnen, dass ihre Strafen nach oben korrigiert werden.

Die zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilte Richterin Kornelia Ratz hatte bereits ihrerseits das Urteil beeinsprucht. Sie hat gegen die Strafhöhe berufen und auch Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Ratz möchte damit einen Formalfeher im Prozess nachweisen und erreichen, dass nochmals komplett neu, unter einem anderen Richter verhandelt wird. In diesem Fall wären die Urteile in erster Instanz ohnehin hinfällig.

Peter H.: Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat auch der Salzburger Rechtsanwalt Peter Cardona für seinen Mandanten Peter H., den Schulfreund des Hauptangeklagten.

Berufung auch von Anwalt Nicolas Stieger

Auch der Bregenzer Anwalt Nicolas Stieger hat für seinen Mandanten, einen der verurteilten Justizbediensteten, ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Noch nicht bekannt ist die Entscheidung von zwei Verurteilten - sie haben noch bis Freitag Zeit.

Die schriftliche Zustellung der Urteile wird voraussichtlich in drei Monaten erfolgen. Danach gilt es, noch alle gesetzlichen Fristen für eventuelle Einsprüche einzuhalten, mit den rechtsgültigen Urteilen ist daher frühestens in einem halben Jahr - eher aber erst in einem Jahr zu rechnen.

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