15 Jahre Haft wegen Mordes an Ehefrau

Wegen Mordes an seiner Frau ist ein 31-jähriger Mann aus Nüziders am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von 15 Jahren und einer Entschädigungszahlung von rund 73.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen hielten den Mann nach knapp dreistündiger Beratung einstimmig für schuldig, im Juni des Vorjahres seine 27-jährige Ehefrau ermordet zu haben. Der Angeklagte hatte seine Gattin im Zuge eines Streits mit dem Gesicht in eine Matratze gedrückt, bis sie erstickte. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Als mildernd wertete das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Mannes, die ihm Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert hatte. Erschwerend auf das Strafmaß wirkte sich hingegen der qualvolle Tod der Frau aus. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl hat die 27-Jährige einen bis zu dreiminütigen Todeskampf geführt.

Haller: „Mann mit zwei Gesichtern“

In seinem Schlussplädoyer verlangte Staatsanwalt Daniel Simma eine Verurteilung wegen Mordes, während Verteidiger Nicolas Stieger von einer Tragödie sprach. Seinem Mandanten sei nicht klar gewesen, dass er seine Frau töte, betonte Stieger.

Haller schilderte mehrere Gründe, die die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit untermauerten. Der 31-Jährige sei ein Mann mit zwei Gesichtern. Zum einen sei er der Ruhige, Gefasste, zum anderen aber auch hochgradig sensitiv und leicht kränkbar. Der Angeklagte sei sehr eifersüchtig, nehme sich selbst aber das Recht auf Frauengeschichten heraus.

Simma erklärte, dass der Tat keine „allgemein begreifliche Gemütsbewegung“ zugrunde liege - eine solche wäre allerdings Voraussetzung, um auf Totschlag entscheiden zu können. Dementsprechend forderte er, den Mann wegen Mordes zu verurteilen. Völlig anders sah dies Stieger. Sein Mandant habe unmittelbar nach der Tat im Internet gechattet und erst sieben bis acht Stunden nach der Tötung seiner Frau den Suizidversuch unternommen. Der Verteidiger nahm das als Beleg dafür, dass der 30-Jährige nicht verstanden habe, was passiert sei.

Problembelastete Ehe

Die Befragungen der Zeugen und des Angeklagten ergaben, dass die nicht einmal ein Jahr lang dauernde Ehe von Anfang an mit Problemen belastet gewesen war. Sobald die Ehe zwischen dem 31-Jährigen und der 27-Jährigen geschlossen worden war, gab es große Probleme. Der Angeklagte wurde bereits schon einmal verurteilt, weil er Sex mit einem unmündigen Mädchen gehabt hatte. Seine Frau erfuhr die volle Wahrheit aber erst nach der Hochzeit.

Sex mit der Exfreundin

Außerdem sorgte der Mann immer wieder für hohe Handyrechnungen, weil er Kontakte zu Sexonlines hatte. Obwohl die beiden erst kurz verheiratet waren, hatte der Angeklagte Sex mit einer Exfreundin und schickte ihr über das Handy Bilder von seinen Körperteilen. Die Mutter des Opfers sagte aus, dass die Probleme sich eine Woche vor der Tat zugespitzt hätten. Der Angeklagte habe die 27-Jährige so sehr gewürgt, dass sie fast keine Luft mehr bekam.

Widersprüchliche Angaben zur Tat

Der 31-Jährige erklärte am Donnerstag vor Gericht schluchzend, ihm sei bewusst, dass seine Frau durch seine Hände gestorben sei. Er sagte aus, er sei noch einmal in die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt, denn seine Frau wollte sich scheiden lassen. Bei der Begegnung im Schlafzimmer habe sie sich ihm zärtlich zugewendet, gleichzeitig aber im Genitalbereich brutal zugepackt. Zum Tathergang selbst machte der Angeklagte unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Angaben.

Laut medizinischem Gutachter Walter Rabl wurde die 27-Jährige mit Gewalt auf eine Matratze gedrückt, dabei sei ihr der Täter auf dem Rücken gekniet. Der Todeskampf habe zwischen einer und drei Minuten gedauert.

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