Nüziders: Mordprozess ein Jahr nach der Tat

Der Prozesstermin im Mordfall Nüziders ist für Mitte Juni angesetzt. Ein Geschworenengericht wird am 21. und 22. Juni über Schuld oder Unschuld des 27-jährigen Angeklagten entscheiden. Er soll seine Frau nach einem Streit umgebracht haben.

Laut Anklage hat der Bauarbeiter seine 27-jährige Ehefrau so lange mit dem Gesicht in die Matratze des Ehebettes gedrückt, bis sie nicht mehr atmete. Motiv soll die bevorstehende Trennung gewesen sein. Anschließend verletzte er sich selbst mit einem Messer schwer.

Beim Prozess wird es vor allem um die Frage Mord oder Totschlag gehen. Denn der Angeklagte bestreitet eine Tötungsabsicht - sein Anwalt Nicolas Stieger, wird deshalb auf Totschlag plädieren.

Voraussetzung für Totschlag ist laut Gesetz eine „allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung“. Um herauszufinden, ob das zutraf oder nicht, muss laut Gerichtspressesprecher Reinhard Flatz die Vorgeschichte genau beleuchtet werden.

Gericht lädt 24 Zeugen

Insgesamt 24 Zeugen sollen helfen, die Beziehung des Paares in den Wochen und Tagen vor der Tat möglichst genau zu rekonstruieren. Zudem werden der psychiatrische und der gerichtsmedizinische Gutachter zu Wort kommen. Wegen der vielen Zeugen ist der Prozess auf zwei Tage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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