Testamentsaffäre: Drei Urteile ergangen

Am sechsten Prozesstag rund um die Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn sind drei Angehörige des Hauptangeklagten schuldig gesprochen worden. Sie erhielten Haftstrafen von sechs Monaten bedingt bis zu zweieinhalb Jahren teilbedingt.

Nach rund dreistündiger Beratung hat der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Posch am Mittwochabend im Landesgericht Salzburg drei Angehörige des Hauptbeschuldigten Jürgen H. schuldig gesprochen.

Sechs Monate Haft für Bruder von Jürgen H.

Udo H., der jüngere Bruder des Hauptangeklagten Jürgen H., erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon sechs Monate unbedingt. Somit muss er ein halbes Jahr hinter Gitter.

Die Schwester Jutta R. wurde zu sechs Monaten bedingt und Sabine L., die Schwägerin eines Angehörigen von Jürgen H., zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Das bedeutet: Sollten die Frauen sich nicht wieder etwas zuschulden kommen lassen, müssen sie nicht ins Gefängnis.

Die drei Angeklagten hatten ein volles Geständnis abgelegt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Prozess: Beitrag von Gernot Hämmerle, Reinhard Fuchs, Michael Trnka

Staatsanwalt Bolter erbat sich Bedenkzeit

Staatsanwalt Manfred Bolter hat sich bei allen drei Urteilen Bedenkzeit erbeten, ebenso Verteidiger Nicolas Stieger, der Sabine L. vertritt.

Der jüngere Bruder und die Schwester von Jürgen H. haben die Urteile angenommen. Das Gericht verurteilte Udo H. wegen teils versuchten, teils vollendeten Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter und wegen gewerbsmäßig schweren Betruges als Beteiligter. Die 47-jährige Schwester erhielt den Schuldspruch wegen Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligte und die dritte Angeklagte wegen versuchten schweren Betruges.

Bei Sabine L. teilte das Gericht allerdings nicht die rechtliche Qualifikation von Staatsanwalt Bolter, der die Beschuldigte wegen teils versuchten, teils vollendeten Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt hatte. Sie habe nicht gewusst, dass Jürgen H. bei Gericht beschäftigt war, deshalb habe das Gericht keinen Missbrauch der Amtsgewalt angenommen, erläuterte Posch.

Geständnisse von Udo H. als mildernd gewertet

Die beiden Frauen haben sich in jeweils einem Fälschungsfall als Scheinerbinnen zur Verfügung gestellt. Dem Bruder wiederum wurden sechs Fakten angelastet. Als mildernd gewertet wurden die reumütigen Geständnisse, der Wille zur Schadenswiedergutmachung und die lange Verfahrensdauer.

Bezüglich der Frauen gewährte das Gericht keine außerordentliche Strafmilderung. „Bei Erbschaftsangelegenheiten wird so viel getrickst und Schindluder getrieben. Man muss der Öffentlichkeit zeigen, dass das nicht in Ordnung ist“, betonte der vorsitzende Richter.

Im Fall des Bruders habe man nicht gänzlich eine bedingte Strafe aussprechen können. Das Betrugsfaktum sei dreifach qualifiziert, es seien falsche Urkunden verwendet worden, und der Angeklagte habe die Hilflosigkeit von Menschen ausgenutzt, hieß es.

Zunächst mit vier Urteilen gerechnet

Zunächst hatte man damit gerechnet, dass es am Mittwoch sogar zu vier Urteilen kommen könnte. Der Fall des älteren Bruders des Hauptangeklagten wird sich aber noch etwa drei Wochen hinziehen.

Dieser hatte sich geständig gezeigt, in einem Fall von der Fälschung gewusst zu haben. Er soll als Geldempfänger profitiert haben. Er wollte seinem hauptangeklagten Bruder einfach einen Gefallen tun, weil er sich sonst im Leben nicht sehr um ihn gekümmert habe, sagte der Mann am Mittwoch vor Gericht.

Jüngerer Bruder an Fälschereien stark beteiligt

Der jüngere Bruder wurde als Erstes einvernommen, er war organisatorisch an den Fälschereien relativ stark beteiligt. Er hat in mehreren Fällen als Krankenpfleger demente, schwer kranke Pensionisten zwecks Umleitung von Testamenten in Seniorenheimen ausspioniert. Er ließ auch Reisepässe und Personalausweise mitgehen, die dann zur Fälschung von Dokumenten verwendet wurden.

Mit den Daten der Ausweise wurden Testamente manipuliert, der ausgeforschte Pensionist wurde als Haupterbe und „Zwischenstation“ eingesetzt, damit der Schwindel nicht zu offensichtlich war. Diese Person „vererbte“ dann in der Fälschung das Vermögen an einen Freund oder Angehörigen des Hauptbeschuldigten.

Außerdem soll der jüngere Bruder von Jürgen H. in den Häusern oder Zimmern der Scheinerben gefälschte Testamente versteckt haben, damit sie im Todesfall gefunden werden. Bei zwei Erbschaften hat er dann auch gesamt in Millionenhöhe profitiert. So gingen Häuser, Grundstücke und Geld im Wert von fast zwei Millionen Euro in Richtung des Angeklagten. Die Beute soll dann unter dem Bruder, dem Hauptangeklagten, dessen Freund in Salzburg und auch unter einem verstorbenen Rechtsanwalt aufgeteilt worden sein.

Schwester kann ebenfalls mit Urteil rechnen

Die Schwester des Hauptangeklagten sagte, sie sei von ihrem Bruder im Fall „Haus am Zanzenberg“ überredet worden, sie habe von den Betrügereien nichts gewusst. Als sie später mitbekommen habe, dass es um ungesetzliche Machenschaften ging, wollte sie sofort aussteigen, da war es aber zu spät. Sie hat den Schaden von 20.000 Euro wieder gutgemacht. Die Schwägerin eines weiteren Verwandten des Hauptangeklagten hat im Fall Mutschler als Erbin profitiert.

Prozess wird am 14. Mai fortgesetzt

Der Prozess wird am 14. Mai am Landesgericht Salzburg gegen sieben weitere Beschuldigte fortgesetzt. Verhandelt wird über die Anklage der Staatsanwaltschaft Steyr (OÖ). Beschuldigt wird darin auch die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, die ein gefälschtes Testament zugunsten ihrer Mutter und Tante in Auftrag gegeben haben soll. Ein Urteil wird frühestens im Sommer erwartet.

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